Gesetz - WZG§4MLTBek 1
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage 2
Amtliche Prüf- und Gewährzeichen für Gold- und Silberwaren

(Inhalt: Nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1972, 1390)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet