Gesetz
Gesetz - WZG§4UPOVBek
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 1972, 185)

Abkürzung
der französischen Bezeichnung des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
UPOV

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