Gesetz - WZG§4YUGBek
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage
(Fundstelle: BGBl. I 1968, 976 - 979)

(Inhalt: nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet