Gesetz - ZAGMonAwV
ZAG-Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV
Anlage 5 Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3601 - 3602)

   Stand Ende                
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                Ort                            
Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge  
 0110aus Zahlungsdiensten  
  0111aus Kredit- und
Geldmarktgeschäften

0111

      
  0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

      
Summe: (0111 + 0112)0110      
Zinsaufwendungen  
 0210aus Zahlungsdiensten0210      
Laufende Erträge  
 0310aus Zahlungsdiensten  
  0311aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

0311

      
  0312aus Beteiligungen0312      
  0313aus Anteilen an
verbundenen
Unternehmen

0313

      
Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-
abführungsverträgen
  
 0410aus Zahlungsdiensten0410      
Provisionserträge  
 0510aus Zahlungsdiensten0510      
Provisionsaufwendungen  
 0610aus Zahlungsdiensten0610      
Sonstige betriebliche Erträge  
 0710aus Zahlungsdiensten0710      
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen  
 0810aus Zahlungsdiensten  
  0811Personalaufwand0811      
  darunter:  
  0812Löhne und Gehälter0812      
  0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
0813

      
  darunter:  
  0814für Altersvorsorgung0814      
  0815andere Verwaltungsaufwendungen
0815

      
Summe: (0811 + 0815)0810      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  Personalaufwand  
  darunter:  
  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung  
  darunter:  
  0824für Altersvorsorgung0824      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen  
 0910aus Zahlungsdiensten0910      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +
0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)

9010

      
Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)
noch Gewinn- und Verlustrechnung 
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
 1010aus Zahlungsdiensten1010      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft  
 1110aus Zahlungsdiensten1110      
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft  
 1210aus Zahlungsdiensten1210      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere  
 1310aus Zahlungsdiensten1310      
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren  
 1410aus Zahlungsdiensten1410      
Aufwendungen aus Verlustübernahme  
 1510aus Zahlungsdiensten1510      
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)   
 1610aus Zahlungsdiensten1610      
 1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      
Außerordentliches Ergebnis2)   
 1710aus Zahlungsdiensten  
  1711Außerordentliche
Erträge

1711

      
  1712Außerordentliche Aufwendungen
1712

      
Summe: (1711 + 1712)1710      
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
 1810aus Zahlungsdiensten1810      
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen  
 1910aus Zahlungsdiensten1910      
Erträge aus Verlustübernahme  
 2010aus Zahlungsdiensten2010      
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne  
 2110aus Zahlungsdiensten2110      
Periodengewinn/Periodenverlust2)   
 2210aus Zahlungsdiensten2210      
Kontrollsumme:
(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +
1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +
1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)

9020

      
      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
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