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Gesetz - ZFdG
Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG
Kapitel 1
-
§ 1 Behörden des Zollfahndungsdienstes
-
§ 2 Zentralstelle
Kapitel 2
Abschnitt 1
-
§ 3 Aufgaben als Zentralstelle
-
§ 4 Eigene Aufgaben
-
§ 5 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Abschnitt 2
-
§ 6 Weisungsrecht
-
§ 7 Datenerhebung und -verarbeitung der Zentralstelle
-
§ 8 Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle
-
§ 9 Sammlungen personenbezogener Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
-
§ 10 Sammlungen personenbezogener Daten für Zwecke der Ausschreibung
-
§ 11 Zollfahndungsinformationssystem
-
§ 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
-
§ 13 Unterrichtung der Zentralstelle für das Zollfahndungsinformationssystem
-
§ 14 Koordination und Lenkung von Ermittlungen
-
§ 15 Sammlungen personenbezogener Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben
-
§ 16 Weitere Befugnisse
-
§ 17 Verwendung von Daten aus Strafverfahren
-
§ 18 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
-
§ 19 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
-
§ 20 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
-
§ 21 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt Dritten nicht bekannt ist
-
§ 22 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
-
§ 22a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
-
§ 23 Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Abschnitt 3
-
§ 23a Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
-
§ 23b Gerichtliche Anordnung
-
§ 23c Durchführungsvorschriften
-
§ 23d Übermittlungen durch das Zollkriminalamt
-
§ 23e Verschwiegenheitspflicht
-
§ 23f Entschädigung für Leistungen
-
§ 23g Erhebung von Verkehrsdaten
Kapitel 3
Abschnitt 1
-
§ 24 Allgemeine Aufgaben
-
§ 25 Besondere Aufgaben
Abschnitt 2
-
§ 26 Allgemeine Befugnisse
-
§ 27 Befugnisse zur Datenerhebung und -verarbeitung
-
§ 28 Datenerhebung durch längerfristige Observationen
-
§ 29 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
-
§ 30 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
-
§ 31 Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit den Zollfahndungsämtern Dritten nicht bekannt ist
-
§ 32 Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
-
§ 32a Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
Kapitel 4
-
§ 32b Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung
-
§ 32c Unterstützung durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder
-
§ 33 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
-
§ 34 Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
-
§ 34a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
-
§ 35 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
-
§ 35a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
-
§ 36 Abgleich personenbezogener Daten
-
§ 37 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
-
§ 38 Weitere Verwendung von Daten
-
§ 39 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten bei automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in nicht automatisierten Dateien
-
§ 40 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind
-
§ 41 Errichtungsanordnung
-
§ 42 Schadensausgleich
-
§ 43 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
§ 44 Einschränkung von Grundrechten
Kapitel 5
-
§ 45 Strafvorschriften
-
§ 46 Bußgeldvorschriften
-
§ 47 (weggefallen)
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