Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Gesetz
Art 5
Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet