Ratgeber zum Thema Hosting & Provider
Abschaffung der Telekom DSL-Flatrate - der Streit um die Telekom-Drosselung
09.07.2013 | Hosting & Provider
In den letzten Jahren hat es in Bezug auf das Internet eine Vielzahl von Veränderungen gegeben - wobei insbesondere die Einführung der Internetflatrate begrüßt und zum Standard für Internutzer wurde, die bequem, schnell und ohne Limit surfen wollen. Dies soll in absehbarer Zeit ein Ende haben, so betrachtet es zumindest die Deutsche Telekom AG, die zukünftig eine Abschaffung der Flatrates und eine erhebliche Drosselung der Internetgeschwindigkeit umsetzen will.

Bereits seit dem 2. Mai werden durch die Deutsche Telekom AG bei Neuverträgen keine uneingeschränkten DSL-Flatrates angeboten, sondern ausschließlich Verträge, die eine Klausel beinhalten, die besagt, dass abhängig von dem, vom Neukunden ausgewählten Tarif, die Geschwindigkeit bei Erreichen eines vorgegebenen Volumens deutlich gedrosselt wird. Dies bedeutet bei einem Vertrag, der über eine Geschwindigkeit von bis zu 16 Mbit/s abgeschlossen wird, dass nach dem monatlichen Verbrauch von 75 GB Datenvolumen eine Drosselung vorgenommen wird, die lediglich noch eine sechsfache ISDN-Geschwindigkeit zulässt. Unter diesen Bedingungen bestände für den Kunden lediglich die Möglichkeit draufzuzahlen oder sich beispielsweise auf 10 Filme in HD-Auflösung monatlich zu beschränken.

Netzneutralität nicht mehr gegeben

Die genannten Bedingungen schließen allerdings die von der Deutschen Telekom selbst angebotenen Produkte wie Telekom Entertain nicht mit ein. Laut der Deutschen Telekom handelt es sich bei Entertain um einen "qualitätsgesicherten Dienst. Deshalb wird die Nutzung von Entertain (IPTV) nicht auf das integrierte Highspeed-Volumen angerechnet. Der Dienst funktioniert selbst dann, wenn in 2016 die Volumenbegrenzungen technisch umgesetzt sind und ein Kunde sein Highspeed-Datenvolumen aufgebraucht haben sollte" - so die Telekom auf ihrer Informationsseite "Netz der Zukunft" über die Drosselung.

Nach Ansichten der Telekom ist dieses neue Modell ein notwendiger Schritt in eine Tarifstruktur, die sich an den Bedürfnissen der Kunden ausrichtet und vermeiden soll, dass die finanzielle Belastung der vermeintlichen wenigen Vielnutzer auf die breite Masse verteilt wird. Kritiker sehen hier allerdings die Netzneutralität gefährdet, da dies auf die Telekom-eigenen Media-Angebote keine Anwendung findet.

Über Sinn und Ziel der neuen Tarifstruktur kann letztendlich nur gemunkelt werden. Man könnte aber davon ausgehen, dass durch die neuen Verträge Internetnutzer auf diese Weise dauerhaft von Portalen wie YouTube etc. ferngehalten werden und gezwungen sind, sich auf die Telekom-Media-Produkte zu konzentrieren. Der eigentliche Grundsatz der Netzneutralität besagt jedoch, das DSL Anbieter bzw. Internetanbieter alle Inhalte im Netz in Bezug auf die Weiterleitung zum Kunden gleichbehandeln müssen.

Widerstand durch die SPD

Aufgrund der Tatsache, dass die Telekom eine Drosslung ausschließlich in Bezug auf die Produkte von Konkurrenz-Unternehmen vornimmt, würde somit das durchaus wichtige Prinzip der Netzneutralität keine Beachtung mehr finden. Es ist davon auszugehen, dass daher in Bezug auf die Frage der Netzneutralität zu einer gerichtlichen Klärung kommen wird. Insbesondere die SPD kündigte bereits ihre Widerstand an und, dass sie diesem Eingriff die Netzneutralität einen Riegel vorschieben will. Bei der Netzneutralität handele es sich um einen wesentlichen Faktor für Innovationen und der Wettbewerbsfreiheit und der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, sieht »gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Sicherung der Netzneutralität« in Bezug auf die Ankündigung der Telekom zur DSL-Drosselung. Man wirft der CDU/ FDP vor, durch das Setzen auf freiwillige Lösungen durch den Markt, die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität zu blockieren.

»Wird das Transfervolumen erreicht, wird der Internetzugang praktisch abgeschaltet, denn mit 384 KBit/s ist es heute oftmals schon schwierig, herkömmliche Webseiten aufzurufen. Nur die Telekom-Dienste wie Spotify und Entertain inklusive Traffic sind von dieser Limitierung ausgenommen - der Kunde wird somit indirekt gezwungen, Services des Ex-Monopolisten zu buchen.« - so der Chef des FTTH Council Europe, Hartwig Tauber. Er sieht durchaus Gefahr auch für andere Produkte wie Cloud-Dienste und Applikationen, auf die das neue Tarifprinzip der Deutschen Telekom ausweiten könnte.

Für Kunde der Telekom bleiben derzeit nur die Möglichkeiten, abzuwarten und zu schauen, welche Entwicklungen im Bezug auf die Drosselung bis 2016 zu erwarten sind oder beizeiten den DSL Anbieter, z. B. über ein Anbietervergleichsportal wie www.dsl-anbietervergleich.com zu wechseln, um sich so weiterhin die eigene Surffreiheit zu sichern. Unterschiedliche Vergleichsportale befassen sich zusätzlich mit der Thematik der Drosslung, was es möglich macht, die Leistungen anderer Anbieter den zukünftigen Leistungen der Deutschen Telekom gegenüber zu stellen.
Abschaffung der Telekom DSL-Flatrate - der Streit um die Telekom-Drosselung

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