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Ratgeber zum Thema Markenrecht
Die eigene Marke schützen - durch professionelle Markenüberwachung
05.09.2018 | Markenrecht
Der Schutz einer Marke hört mit der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt lange nicht auf: Eine Markenüberwachung schützt nach der Eintragung vor Trittbrettfahrern bei Marken-Neuanmeldungen.

Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Markenrechte

Sowohl vor der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als auch nach Eintragung der Marke ist es für den Markeninhaber ratsam, nach ähnlichen oder identischen Marken zu recherchieren. So stellt er sicher, dass seine Marke vor der Eintragung beim DPMA genügend Alleinstellungsmerkmale besitzt und nach der Anmeldung keine anderen identischen oder ähnlichen Marken neu angemeldet werden.

Da diese Recherche für den Laien schwierig und komplex ist, bieten Fachanwälte die konsequente Markenüberwachung zur Aufrechterhaltung der Markenrechte an. Diese Markenüberwachung findet in jedem Land Anwendung, in dem die Marke Markenschutz genießt. Zweck der Überwachung ist es, frühzeitig andere Marken zu erkennen, die nach der eigenen Marke angemeldet, eingetragen und verwendet werden - und bei denen Verwechslungsgefahr besteht.

Die Verwässerung der Marke verhindern

Eine Markenüberwachung stellt sicher, dass ihr Hauptzweck - die schnelle Wiedererkennung eines Herstellers, Dienstleisters oder Produkts nicht durch identische oder ähnliche Marken verwässert wird. Wird dem Verbraucher durch andere Marken die Unterscheidung zwischen einzelnen Produkten schwer gemacht, kann er keine positive Einstellung zur eingetragenen Marke entwickeln. Genau diesen Zweck haben die Marke und ihre Eintragung beim DPMA aber.

Hier greift die kontinuierliche Markenüberwachung: Wird sie professionell durchgeführt, lässt sich die Verletzung des Markenrechts durch die Anmeldung von "Marken-Trittbrettfahrern" mit gleichen oder ähnlichen Wort-Bildmarken verhindern. Kommen solche ähnlichen Marken bei der DPMA, beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zur Anmeldung, kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke Einspruch erhoben werden. Idealerweise sollte sich die Suche nach ähnlichen Marken nicht nur auf die Eintragungen bei DPMA und Co beschränken, sondern darüber hinausgehen.

Fundierte Recherche durch Fachanwälte

Die professionelle Ähnlichkeits- und Identitätssuche erfolgt meist durch Fachleute wie Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Sie beinhaltet die Überwachung des Handelsregisters nach Firmennamen und bei Druckerzeugnissen die Titelüberwachung in den gängigen Titelschutzverzeichnissen. Zusätzlich wird in kurzen Abständen eine Meta-Onlinerecherche durchgeführt. Sie dient zur Feststellung sich häufender und somit verdächtiger Suchanfragen und umfasst zudem Anfragen bei der Registrierungsstelle DENIC in Bezug auf Domain-Reportings.

Für eine qualifizierte Markensuche ist es weiterhin wichtig, sich nicht nur auf identische Zeichen einer Marke zu beschränken, sondern auch ähnliche zu berücksichtigen. Der Grund: Die Verbraucher können auch ähnlich geschriebene, gestaltete oder klingende Markenzeichen mit der zu schützenden Marke verwechseln.
Die eigene Marke schützen - durch professionelle Markenüberwachung

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