Ratgeber zum Thema Facebook
Impressum-Pflicht bei Facebook
29.08.2013 | Facebook
Seit nicht allzu langer Zeit werden Facebook-User aufgrund eines aktuellen Urteils zur Impressumpflicht vor so einige Fragen gestellt. Darunter Fragen wie die, ob nun tatsächlich jeder Facebook-Nutzer ein Impressum benötigt, wie dieses auszusehen hat und vor allem: wie man auf einer Facebook-Seite ein solches Impressum überhaupt erstellt. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle hierzu einige Hinweise geben.

Der rechtliche Aspekt des Facebook-Impressums

Betrachtet man es realistisch, benötigen die meisten Blogs und Webseiten ein Impressum, was jedoch durch immer wieder stattfindende Abmahnwellen durchaus bekannt geworden ist und sich unter den Webseitenbetreibern herumgesprochen hat. Durch ein aktuelles Urteil zum Impressum, stellt sich nun die Frage, ob auch Facebook-Seiten und Profile mit einem Impressum versehen werden müssen und ob User von Facebook aufgrund des fehlenden Impressums tatsächlich mit einer Abmahnung rechnen müssen.

Insbesondere beschäftigen sich Facebook-User mit den folgenden Fragen:

1. Ist es notwendig bei Facebook auch ein Impressum zu erstellen?
2. Müssen auch private Profile ein Impressum aufweisen?
3. Was gehört in ein solches Impressum?
4. Muss das Impressum auch als solches bezeichnet werden?
5. Wie kann eine solche Impressum-Seite auf Facebook überhaupt umgesetzt werden?

Diese Fragen möchten wir an dieser Stelle weitestgehend beantworten.


1. Ist es notwendig bei Facebook auch ein Impressum zu erstellen?

Betrachtet man die immer wiederkehrenden Abmahnwellen der letzten Jahre, so ist die Impressumpflicht den meisten Webseitenbetreibern ein klar verständlicher Begriff. Für die meisten Blogs und Webseiten besteht eine solche Impressumpflicht, doch wie sieht es letztendlich bei sozialen Webseiten wie Facebook aus?

Grundsätzlich kann man auch hier sagen, dass Facebook-Profile und Fanseiten immer dann ein Impressum benötigen, wenn sie nicht als rein privat zu bezeichnen sind. Für den Gesetzgeber besteht nämlich grundsätzlich kein Unterschied dabei, ob es sich um eine Webseite, einen Blog oder eben ein Profil auf Facebook handelt.


2. Müssen auch private Profile ein Impressum aufweisen?

Häufig wird angenommen, dass nur Unternehmenswebseiten und Onlineshops eine Impressumpflicht haben. Dies ist jedoch eine Fehlannahme.

Um zu verstehen, wo eine Impressumpflicht vorliegt, sollte man sich das Gegenteil von dem Begriff privat im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) einmal genauer klar machen. Denn dieses bedeutet nämlich nicht gewerblich, sondern geschäftsmäßig. Als geschäftsmäßig wird im Grunde jede nachhaltige Tätigkeit bezeichnet, ganz gleich ob diese damit einhergeht, dass Umsätze erzielt werden sollen oder nicht. So unterliegen beispielweise viele Blogs der Impressumpflicht und ebenso auch Webseiten, bei denen die Annahme der Betreiber vorliegt, dass diese rein privat zu betrachten seien. Jedoch fehlen hier genau Kriterien, die eine deutliche Abgrenzung möglich machen könnten.

Bei der Frage oder es sich um eine Webseite handelt die privat einzustufen ist oder nicht, sind die Gerichte im Wesentlichen sehr streng. Bereits das Einfügen von Werbebannern können für Richter bereits als Hinweis darauf betrachtet werden, dass es sich nicht um eine private Webseite handelt. Wie den meisten Menschen bekannt, sind auch in Facebook-Seiten unterschiedliche Werbebanner eingeblendet. Daher muss man sich auch hier die Frage stellen, ob die Seite damit automatisch als geschäftsmäßig betrachtet werden kann.

Eine eindeutige Antwort gibt es darauf nicht, auch wenn der Nutzer im Grunde gar keinen Einfluss auf die Werbebanner hat, da diese von Facebook geschaltet werden. Vergleichsweise ist es möglich, die Fälle von Domainparkings zu betrachten. Hierbei werden Domains, die nicht in Benutzung sind, bei einem Anbieter sozusagen zwischengeparkt - wobei der Betreiber der Plattform vorübergehend Werbung auf der Domain freischaltet. Gerichte haben diesbezüglich entschieden, dass man dem Domaininhaber diese Banner zurechnen kann. Es ist zwar dazu zu erwähnen, dass es hierbei meist um Markenrechtsverletzungen gegangen ist, was jedoch nicht bedeutet, dass diese Ansichten nicht auch auf Facebook übertragen werden können.


3. Was gehört in ein solches Impressum?

Bezogen auf die Impressumpflicht, möchten wir auf den Beitrag Impressuminhalte (Bestellung beinhaltet keinen solchen Text) verweisen oder die Nutzung eines kostenlosen Impressum Generators empfehlen.


4. Muss das Impressum auch als solches bezeichnet werden?

Laut Gerichtsentscheid ist es nicht notwendig, dass das Impressum auch als solches bezeichnet wird. Auch Bezeichnungen wie Kontakt, Über uns und Anbieter sind durchaus zulässig. Ein aktuelles Urteil des LG Aschaffenburg besagt jedoch, dass die standartmäßige Bezeichnung Info nicht ausreichend ist. Nutzer können jedoch den Reiter auf der Facebook-Seite nicht umbenennen und die Erstellung eines neuen Reiters wäre im Wesentlich zu komplex und technisch nur schwer umsetzbar.


5. Wie kann eine solche Impressum-Seite auf Facebook überhaupt umgesetzt werden?

Bis vor einiger Zeit war es möglich, das "Static FBML" Tool zu verwenden, welches allerdings inzwischen von Facebook nicht mehr unterstützt wird. Um das Impressum einzufügen, müssen Nutzer nunmehr entweder auf sehr kompliziertem Wege technisch über eine externe iFrame-Apps zugreifen oder eine kostenfreie und einfache Alternative, in Form des Apps TABMAKER, nutzen. Mit Hilfe des Apps ist es möglich, mit nur wenigen Klicks eine zusätzliche Impressum-Seite zu erstellen, die bereits alle notwendigen Impressumangaben für Facebook enthält. Programmierkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich.

Wie gestaltet sich die Impressumpflicht in der mobilen Facebook-Version?

Eine Impressumpflicht besteht vollkommen unabhängig davon, mit welchen Endgeräten der Dienst genutzt und aufgerufen wird. Allerdings werden bei Aufrufen der mobilen Facebook-Variante keine Tabs angezeigt - und dabei ist es gleich, ob es sich um die eigentlichen Facebook-Reiter handelt oder die, die nachträglich hinzugefügt wurden.

Wichtig ist allerdings zu erwähnen, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung leider der Betreiber einer Facebook-Seite für die rechtssichere Gestaltung der Seite die Verantwortung trägt. Für Gerichte ist es nicht überzeugend, dass es alleinig an Facebook liegt, dass in der mobilen Version keine Reiter angezeigt werden.

Allerdings ergibt sich die Möglichkeit, auf das Impressum hinzuweisen, indem man zusätzlich zur eigentlichen Impressumseite einen Link in die Infobox einfügt, durch den auf die Impressumseite verwiesen wird. Zu empfehlen ist diese Vorgehensweise in jedem Fall, da aktuell wieder einmal massenhaft Impressumsverstöße auf Facebook abgemahnt werden. Daher sollten vor allem Betreiber von Fanpages das Erstellen eines Impressums ernsthaft umsetzen.
Impressum-Pflicht bei Facebook

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