Ratgeber zum Thema Steuerrecht
Passives Einkommen: So wird richtig versteuert
04.10.2018 | Steuerrecht
Tag für Tag derselbe Ablauf. Um 6 Uhr läutet der Wecker, um 8 Uhr soll man im Büro sein und am 16 Uhr begibt man sich wieder heimwärts. Am Ende des Monats bekommt man für seine Leistung ein Gehalt ausbezahlt, das oftmals als zu gering angesehen wird. Ein Gehalt, das einfach nicht ausreicht, um sich Träume zu verwirklichen. Denn neben den Fixkosten gibt es immer wieder unvorhergesehene Ausgaben, die es fast unmöglich machen, Geld auf die Seite zu legen. Und wenn man dann doch ein paar Euro veranlagen will, so muss man feststellen, dass aufgrund der Nullzinspolitik Sparbücher wie Tagesgeldkonten absolut unbrauchbar geworden sind.

Wer sein Einkommen aufbessern möchte, der musste vor ein paar Jahren noch am Samstag im Supermarkt aushelfen und Regale auffüllen oder Dienst an der Kassa verrichten; heute kann man auch in den eigenen vier Wänden Geld verdienen. Um sich sein monatliches Einkommen aufzubessern, muss heutzutage also nicht einmal mehr die Wohnung verlassen werden.

Kann man auch Geld verdienen, ohne dafür etwas zu tun? Ja. Die Rede ist hier vom passiven Einkommen. Das mag zu Beginn utopisch klingen, ist aber für eine nicht unerhebliche Gruppe Menschen zur gelebten Realität geworden. Doch worauf ist, vor allem aus steuerrechtlicher Sicht, zu achten, wenn man ein passives Einkommen erzielt?

Letztlich entscheidet die Art der Tätigkeit über die Frage, ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht


Ein passives Einkommen ist jeder Verdienst, der ohne das eigene Zutun verbucht wird. Wer tagtäglich in das Büro fährt und dafür gegen Ende des Monats ein Gehalt bekommt, der bezieht ein aktives Einkommen; das heißt, für das Gehalt wird auch aktiv gearbeitet. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, ohne direkter Arbeit Geld zu verdienen. Zu den häufigsten Ertragsquellen gehören das Glücksspiel (Poker, Sportwetten und dergleichen), Immobilien (also Mieteinnahmen) sowie das Internet. Denn heute kann man auch online Geld verdienen mit Webseiten bei Kombination mit dem sogenannten Affiliate Marketing.

Die Frage, ob das passive Einkommen versteuert werden muss, hängt in erster Linie aber nicht von der Höhe des erzielten Einkommens ab - hier geht es um die Frage, welche Tätigkeit der Grund ist, warum überhaupt Einnahmen erzielt worden sind. Die Frage, wer Einkommensteuer bezahlen muss, wird in § 2 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes beantwortet.

Einkünfte aus nachstehenden Tätigkeiten unterliegen der Einkommensteuerpflicht:


Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb;
Einkünfte aus der Land- wie Forstwirtschaft;
Einkünfte aus einer selbständigen Arbeit;
Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit;
Einkünfte aus Vermietung wie Verpachtung;
Einkünfte aus dem Kapitalvermögen;
sonstige Einkünfte, die unter § 22 des Einkommensteuergesetzes fallen

Ein Bereich, der immer wieder für Diskussionen sorgt, ob hier eine Einkommensteuer bezahlt werden muss oder nicht, ist das Glücksspiel. Fakt ist: Gewinne aus Sportwetten oder Lotterien sind nicht zu versteuern - im Glücksspielbereich ist nur dann eine Einkommensteuer fällig, wenn es sich um einen professionellen Spieler (beispielweise Pokerspieler) handelt.

Wie wird das Online-Einkommen behandelt?


Auch dann, wenn es um die Frage geht, ob das Online-Einkommen besteuert werden muss, geht es in erster Linie um die Frage, welche Tätigkeiten letztlich für die Einnahmen gesorgt haben. Aus diesem Grund mag es durchaus ratsam sein, im Vorfeld mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, der sodann überprüft, ob eine tatsächliche Einkommensteuerpflicht besteht.

Hat man ein Gewerbe angemeldet, so unterliegen die Einkünfte der Steuerpflicht. Bei Freiberuflern gibt es eine zu berücksichtigende Grenze von 24.500 Euro. Erst dann, wenn dieser Freibetrag überschritten worden ist, muss eine Einkommensteuer bezahlt werden.

Einnahmen sollten dokumentiert werden


Die Rechtslage mag auf den ersten Blick nicht eindeutig sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn zur Klärung offener Fragen ein Profi herangezogen wird. Nur dann, wenn man die 100%ige Sicherheit hat, wie das passive Einkommen versteuert wird, erspart man sich mitunter Ärger mit dem Finanzamt.

Tipp: Alle Einnahmen, die passiv erzielt werden, dokumentieren - nur so bekommt man einerseits einen Überblick, wie hoch das Einkommen tatsächlich ausfällt, andererseits kann man so auch dem Finanzamt eine Übersicht vorlegen.
Passives Einkommen: So wird richtig versteuert

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