Ratgeber zum Thema Datenschutz
Viele Firmen sind mit der neuen DSGVO überfordert
13.09.2018 | Datenschutz
So dürfen personenbezogene Daten nun nicht mehr gesammelt oder weitergegeben werden, es sei denn die Person hat dem ausdrücklich zugestimmt. Es ist noch nicht geklärt, welche Konsequenzen die Verordnung für verschiedene Branchen und Industriebereiche haben wird. Vor allem kleine und mittelständige Unternehmen haben Angst vor Mahnungen.

Besonders betroffen sind vor allem die Firmen, die direkt mit personenbezogenen Daten arbeiten, zum Beispiel Forschungs- und Technologieunternehmen. Auch im immer größer werdenden Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), bei dem gigantische Datensätze gesammelt und verarbeitet werden, sind durch die neue Regelung eingeschränkt. Wie der Umgang im Einklang mit der neuen Verordnung verlaufen soll, ist noch unklar.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind einzelne Angaben zu persönlichen, wie auch sachlichen Informationen zu einer individuellen Person, die Rückschlüsse auf die Person und deren Persönlichkeit erlauben. Das kann zum Beispiel sein: Name, Wohnort, Einkommen, Geburtsdatum, Beruf, Hobbies, Religion, sowie auch Kontonummer und Autokennzeichen.

Persönliche Daten, die Informationen zu kulturellen und ethnischen Themen, wie politische, religiöse und sexuelle Überzeugungen umfassen, gelten dabei als besonders sensible Daten, die nach der neuen Ordnung geschützt werden müssen. Betroffene Personen haben dabei absolutes Recht auf Selbstbestimmung zur Weitergabe der Daten.

Wann genau dürfen personenbezogene Daten verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden?

Besagte Daten zur Person dürfen Firmen nur dann verwenden und an Dritte übermitteln, wenn die betroffene Person ausdrücklich und schriftlich nachvollziehbar im Rahmen der DSGVO eingewilligt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann macht die Firma sich durch die Handlung strafbar. Das gilt selbst für Ärzte, die mit Patientendaten umgehen, sowie für Lieferanten, Vereine und Mitarbeiterdaten einer Firma.

Eine Einwilligung ist dann gültig, wenn diese im Rahmen eines Vertrags, eines vertragsähnlichen Verhältnisses oder einer Zweckbestimmung durch die Person zugestimmt wurde und keine Annahme besteht, dass dadurch mögliche Belange besonderen Schutz bedürfen, um die Person nicht zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Ebenso ist die Verarbeitung von personenspezifischen Daten rechtens, wenn diese aus einer öffentlichen Quelle, wie beispielsweise einem für alle zugänglichen Telefonbuch, entnommen wurde.

Welche Komplikationen bringt die neue DSGVO mit sich?

Es ist wichtig und nötig, die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen. In der Hinsicht ist die Verordnung der DSGVO sinnvoll. Ungünstig jedoch ist, dass die Verordnung bis dato keine Klarheit über die Möglichkeiten gibt, Daten rechtens und sinnvoll zu erheben und damit als Firma weiterhin im innovationsförderndem Sinne zu agieren.

Gerade Firmen aus der Gesundheits-, Technologie- und KI-Branche sehen sich durch die Verordnung äußerst eingeschränkt. So wurden viele Daten solcher Unternehmen bereits vernichtet und das, obwohl sie bedeutenden Mehrwert haben. Unternehmen hoffen nun auf ein Umdenken bei der DSGVO, wie beispielsweise der Möglichkeit, die relevanten Daten zu anonymisieren, damit sie weiterhin verwendet werden können.
Viele Firmen sind mit der neuen DSGVO überfordert

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