Ratgeber zum Thema Onlineauktionen
Was müssen Käufer und Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen beachten?
23.09.2013 | Onlineauktionen
Nicht nur das Internetauktionshaus wurde durch die Plattform eBay gegründet, sondern auch eine Plattform für Kleinanzeigen, die zuerst im Jahre 2005 unter dem Begriff "Kijiji" und später dann als "eBay Kleinanzeigen"-Plattform online war. Diese ist kostenlos nutzbar, wirft jedoch einige rechtliche Fragen auf, derer wir uns an dieser Stelle einmal annehmen wollen.

In welcher Art unterscheidet sich die Plattform eBay Kleinanzeigen vom Auktionshaus?

Der Kleinanzeigenmarkt, den eBay mit seinem Angebot zur Verfügung stellt, richtet sich primär an ein lokales Publikum von Privatpersonen und begibt sich damit in direkte Konkurrenz mit Anzeigeblättern. Die Angebote, die dort eingestellt werden, sind grundsätzlich kostenlos und werden im Rahmen einer bestimmten Laufzeit dargestellt. Gewährleistet werden vordergründig allerdings die persönliche Kontaktaufnahme und die Warenübergabe.

Gibt es ein Widerrufsrecht auch bei Kleinanzeigen?

Gerade Verbraucher interessieren sich insbesondere für die Gestaltung des Widerrufsrechts auf der Plattform "eBay Kleinanzeigen", welches jedoch bei Geschäften zwischen Privatpersonen nicht zum Tragen kommt. Ein Widerrufsrecht besteht dann, wenn ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen wird. Allerdings ist die Eigenschaft als Unternehmen oder auch gewerblicher Händler im Einzelfall zu entscheiden und kann nicht durch starre Grenzen bestimmt werden. Insbesondere wird anhand von Details entschieden, wie beispielsweise ob der Händler Neuware verkauft, eine gewisse Anzahl an Verkäufen in einem recht kurzen Zeitrahmen umsetzt oder auch dauerhaft Waren in größeren Mengen anbietet.

Notwendig ist auch das Vorliegen eines sogenannten Fernabsatzvertrages, jedoch kann dies durchaus angezweifelt werden, weil Verträge über den Kleinanzeigenmarkt nicht grundsätzlich online abgeschlossen werden. Das Widerrufsrecht entscheidet sich daher anhand der Frage, ob die Vertragsparteien sich über die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Ware und Kaufpreis bereits via E-Mail oder telefonisch geeinigt haben oder ob erst dann ein Vertrag zustande gekommen ist, nachdem eine Inspektion vor Ort, also Offline, erfolgt ist. In diesem Fall sollte der Verbraucher die letzte Möglichkeit nutzen, um mit dem Händler ein vertragliches Widerrufsrecht zu vereinbaren.

Wie gestaltet sich die Impressumpflicht bei eBay Kleinanzeigen?

Natürlich verlangt das geltende Telemediengesetz von den Anbietern geschäftsmäßiger Telemedien wie beispielsweise gewerblicher Händler, dass ganz bestimmte Informationen den Kleinanzeigen beigefügt werden. Zu diesen Informationen gehören neben dem Unternehmernamen auch eine ladungsfähige Anschrift sowie auch die Möglichkeit, auf elektronischem Wege, per Telefon, Fax, E-Mail Kontakt aufnehmen zu können. Sofern vorhanden muss auch die Eintragung ins Handelsregister mit den entsprechenden Registernummer sowie auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer

Bestehen Gewährleistungsrechte zwischen Privatpersonen?

Gewährleistungsreche stehen Privatpersonen bei Mängeln. Dies bezieht sich insgesamt beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung sowie auch auf Schadensersatz. Jedoch werden von privaten Verkäufern häufig die Gewährleistungsrechte auf Plattformen wie eBay ausgeschlossen, was grundsätzlich auch zulässig ist. Jedoch sollten private Verkäufer beachten, dass auch dies seine Grenzen hat. Wurden beispielsweise Mängel arglistig verschwiegen oder der Händler hat eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen, ist der Ausschluss nicht haltbar.

Wie gestaltet sich das Versand- und Verlustrisiko bei Privatverkäufen?

Grundsätzlich gestaltet sich das Einkaufen oder der Plattform in der Art, dass es zu einer persönlichen Übergabe des verkauften Objektes kommt. Das Risiko der Verschlechterung der Sache geht dann mit Übergabe auf den Käufer über. Wird jedoch die Versendung durch den Verkäufer an den Käufer durch den Käufer verlangt, so geht das Risiko des Versandes bereits mit Übergabe an den Zustelldienst über. Beim Verbrauchsgüterkauf, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wird, geht nach § 474 Abs. 1 BGB bei einem Versendungskauf das Verlustrisiko auf den Käufer über, sobald dieser die Waren vom Zusteller übergeben bekommen hat.

Aus den gegebenen Informationen lässt sich daher folgendes Fazit ziehen:

Beachtet man die genannten rechtlichen Grundsätze, so kann auch der eBay-Kleinanzeigenmarkt wie das Onlineaktionshaus durchaus für den erfolgreichen Verkauf von Waren, insbesondere von gebrauchten Waren genutzt werden, - wobei sich dieser Verkauf allerdings eher auf ein lokales Publikum beschränkt.
Was müssen Käufer und Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen beachten?

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