Ratgeber zum Thema Anwaltsempfehlung
Wie wichtig ist Französisch für einen Rechtsanwalt?
25.10.2017 | Anwaltsempfehlung

Spezialisieren Sie sich: Französisch Lernen für eine optimierte Kanzleiarbeit und Erfolg

Fachanwälte und Spezialisten sind bei Rechtsfragen gefragt wie noch nie. In einer globalisierten Welt werden die Rechtsfragen immer dezidierter. Und auch das Rechtswissen erweitert sich. Es geht längst nicht mehr um inländische Fragen rund um das Recht. Die Globalisierung ist auch im Bereich der Rechtsunklarheiten weit fortgeschritten. Da heißt es, wachsam zu sein.

Wer sich als Rechtsanwalt länderübergreifend in der EU betätigen möchte, sollte nicht nur über deutsche und länderspezifische Fachkenntnisse verfügen, sondern auch die jeweiligen Sprachen beherrschen. Als Grundvorraussetzung, um sich juristische Fachkenntnisse im französischen Recht anzueignen, muss die Sprache Französisch beherrscht werden.

Da sich auch EU weit die Rechtsgestaltungen der einzelnen Länder erheblich unterscheiden, ist der Erwerb von länderspezifischem Fachwissen unabdingbar. Der komplette Rechtszusammenhang des betreffenden Landes muss in Fachsprache beherrscht werden. Der Schlüssel zur Erlangung von Fachwissen ist allerdings die Beherrschung der jeweiligen Landessprache.

Fälle, die länderübergreifend bearbeitet werden müssen, häufen sich mit den offenen Grenzen. Sie umfassen viele Rechtsgebiete. Ob im Miet-, Erb-, Kauf-, Reise-, Handels- oder Straßenverkehrsrecht, auf zahlreichen Gebieten kann es immer wieder zu juristischen Streitigkeiten und Fragen kommen. Auch Kontrakte können auf französisch verfasst sein. Um vom Inhalt eines Vertrages in französischer Sprache Kenntnis zu erlangen, muss die Sprache zwingend beherrscht werden.

Rechtsanwaltskanzleien, die sich in diesen Gebieten spezialisiert haben, gibt es wenige. Denn immerhin ist ein erhebliches Wissen erforderlich, damit alle Rechtsgebiete des anderen Landes abgedeckt sind. So bietet sich hiermit eine gute Lücke, die gefüllt werden kann.

Französisch für Rechtsanwälte erlernen

Für das Erlernen der Sprache empfiehlt sich ein Kursbesuch. Dieser sollte mit Buch-, Lernmaterial- und Onlineübungen zur französischen Sprache ergänzt werden. Testübungen sind darüber hinaus wichtig, damit immer überprüft werden kann, ob der gelernte Stoff auch sitzt. Damit stehen dann umfangreiche Materialien zur Verfügung, mit denen die Sprache erlernt und verstanden werden kann.

Der Lehrer Französisch sollte bestenfalls ein Muttersprachler sein. Es sollte im Kurs gewährleistet werden, dass die Sprache ohne irgendwelche dialektfremden Aussprachen gerlernt werden kann. Nur so ist der Grundstein dafür gelegt, dass die Sprache zunächst für alle alltäglichen Anwendungen parat ist. Im zweiten Schritt sollte das Fachvolkabular gelernt werden. Immerhin verbergen sich im Recht zahlreiche Termini, die auf Französisch bekannt sein müssen, um in die Rechtsmaterie und das Erlernen des französischen Rechts einsteigen zu können.

Darüber hinaus ist es beim Erlernen einer Sprache immer wieder wichtig, seine erworbenen Kenntnisse auch im Land selbst testen zu können. Ob beruflich oder privat, lohnt sich hierzu immer wieder ein Aufenthalt in Frankreich. Weiterhin empfiehlt es sich auch einen Französischkurs direkt in Frankreich zu besuchen.

Hier befinden Sie sich näher am Geschehen und können Ihre Kenntnisse nicht nur im Rahmen des Kurses schulen und prägen, sondern sind auch in den Stand versetzt, dass Sie in gängigen Alltagssituationen Ihr Sprachwissen üben und trainieren können. Hierdurch wird eine Sicherheit in der Anwendung der Sprache erworben, die für alle weitere Tätigkeiten wichtig ist. Parallel dazu empfiehlt sich ein spezifisch juristischer Sprachkurs, der Sie mit den französischen Fachtermini vertraut macht.

So mit den wichtigen Sprachkenntnissen ausgestattet und trainiert wird Ihnen das Erlernen des französischen Rechts leicht fallen, und Ihnen weitere Wege zum Ziel der Spezialisierung eröffnen.
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