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Ratgeber zum Thema Abmahnung
Wurde das Gericht im Rahmen der Redtube Streaming Abmahnungen durch die Kanzlei U+C getäuscht?
10.12.2013 | Abmahnung
Eigentlich glaubten sich bisher die Nutzer von Internet-Pornoportalen auf der sicheren Seite. Ihrer Meinung nach ist das bloße Streaming nicht strafbar. Doch falsch gedacht. Redtube-User sehen sich nun mit Abmahnungen konfrontiert. Auf dem Portal redtube.com kann sich der Nutzer, mit einem Klick auf kurze Vorschaubilder, Sex-Clips in unterschiedlichsten Längen ansehen.

Wer die Rechtsanwaltskanzlei "Urmann und Collegen" mit dem Versenden der Abmahnungen beauftragt hat, ist noch nicht vollends belegt. Angenommen wird hier die Beauftragung durch eine in der Schweiz ansässige Firma namens "The Archive". Mit den Schreiben der Kanzlei wird den Usern die Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Diese werden darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 250 Euro zu überweisen.

Was hierbei aber völlig im Dunklen liegt, ist die Frage nach der Herkunft der IP-Adressen der Nutzer. Lediglich nachgewiesen ist die Tatsache, dass "The Archive" mit der Bitte um Auskunft unter Angabe dieser IP-Adressen an das Kölner Landgericht herangetreten ist. Das Gericht bestätigte die Herausgabe der Hausanschriften, welche über die IP-Adressen in Erfahrung gebracht wurden, und beruft sich dabei auf Paragraf 101 Urheberrecht.

Demnach dürfen bei Verdachtsfällen einer Urheberrechtsverletzung diese Ermittlungen durchgeführt werden. Wie die Schweizer an diese IP-Adressen herangekommen sind, ist bis jetzt noch nicht geklärt. Auf diese hätten eigentlich nur die Internetprovider der Betroffenen oder die Redtube-Betreiber selbst Zugriff. Da kommt doch schnell der Verdacht auf, das der Internet-Traffic der User überwacht wurde.

Die Formulierungen der Auskunftsanträge gleichen sehr denen eines Filesharing-Verfahrens, wodurch sich möglicherweise das Gericht täuschen ließ. Denn laut Expertenmeinung hätten diese Ansprüche auf Auskunft durch das Gericht nie erlassen werden dürfen. Streaming hat nichts mit Filesharing zu tun. Während beim Filesharing Daten von Nutzern hochgeladen und anderen Nutzern wieder durch Download zugänglich gemacht werden, kommt es beim Streaming nicht bzw. nur für einen kurzen Zeitpunkt zum Speichern der Filme auf dem Computer des Users.

Grundsätzlich wird allen Nutzern der Website redtube.com geraten, nicht auf die Abmahnung durch Unterschreiben der Unterlassungserklärung oder gar der Anweisung der geforderten 250 Euro zu reagieren, sondern unverzüglich juristisch Einspruch dagegen einzulegen.
Wurde das Gericht im Rahmen der Redtube Streaming Abmahnungen durch die Kanzlei U+C getäuscht?

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