beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Abmahnung schreiben wegen Hundehaltung
Vom 06.12.2014 | Frage zum Thema Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meinem Mieter bereits am 19.11.2014 geschrieben, dass er den Hund bis zum 30.11.2014 aus der Wohnung zu entfernen hat.

Der Hund ist immer noch im Haus.

Ich will Ihn jetzt noch einmal über einen Rechtsanwalt schreinben lassen, dass der Hund bis zum 20.12.2014 aus dem Haus muss.


Freundliche Grüße

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Hier der alte Text der Auforderung den Hund zu entfernen:

hiermit fordere ich Sie auf den Hund bis zum 30.11.2014 aus der Wohnung zu entfernen.

Der Hund wurde nur für mehrere Wochen während des Krankenhaus-/Kuraufenthaltes der Eigentümerin geduldet,

Inzwischen sind aus "mehreren Wochen" schon mehrere Monate geworden!

Wenn sich der Hund nach dem 30.11.2014 noch im Haus aufhalten sollte werde ich weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Hiermit weise ich sie noch einmal darauf hin, dass die Tierhaltung laut Mietvertrag Zustimmungspflichtig ist.
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Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

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