beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Gewährleistung bei Privatkauf durchsetzen
Vom 25.08.2015 | Frage zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ebay eine gebrauchte Lampe gesehen und mich mit dem Verkäufer außerhalb der Plattform Ebay zum Kauf geeinigt. Die Gewährleistung wurde dabei nicht ausgeschlossen. Ich habe dem Verkäufer das Geld vorab überwiesen plus 20 EUR für Porto und Versand. Nach Geldeingang meldete sich der Verkäufer, dass dieser Betrag nicht ausreichen würde. Also beauftragte ich über das Portal Packlink UPS mit der Abholung der Lampe - auch wieder auf meine Kosten. Nun kam die Lampe hier defekt an. Das Glas innen ist gesprungen. Die Verpackung bestand allein aus Folie - ohne Kennzeichnung "Vorsicht Glas" o.ä. Außerdem ist die Lampe nicht funktiontüchtig oder gereinigt, was aber laut Vertrag zugesichert war. Also habe ich den Verkäufer informiert und drei Angebote mit Fristsetzung (letzte Frist war 24.08.) gemacht: 1. Ersatz liefern, 2. Wertminderung, 3. Rückabwicklung (Gewährleistungsanspruch). Vom Verkäufer kommt nun keine Reaktion mehr. UPS habe ich ebenfalls den Schaden gemeldet. Daraufhin haben die einen Fahrer geschickt, der die Lampe abholen sollte. Das hat dieser nach Begutachtung aber abgelehnt, da weitere Schaden entstanden wäre. Die Lampe ist schwer und unhandlich. Außerdem wollte ich die Lampe auch nur ungern rausgeben. Schließlich wurde sie schon einmal beschädigt. Wie kann ich nun vorgehen? UPS in die Haftung nehmen? Verpackung habe ich bildlich dokumentiert aber nicht mehr vorrätig. Oder lieber gegen den Verkäufer vorgehen? Hier muss ich noch die Adresse besorgen, was aber möglich sein sollte.
ich habe bei Ebay eine gebrauchte Lampe gesehen und mich mit dem Verkäufer außerhalb der Plattform Ebay zum Kauf geeinigt. Die Gewährleistung wurde dabei nicht ausgeschlossen. Ich habe dem Verkäufer das Geld vorab überwiesen plus 20 EUR für Porto und Versand. Nach Geldeingang meldete sich der Verkäufer, dass dieser Betrag nicht ausreichen würde. Also beauftragte ich über das Portal Packlink UPS mit der Abholung der Lampe - auch wieder auf meine Kosten. Nun kam die Lampe hier defekt an. Das Glas innen ist gesprungen. Die Verpackung bestand allein aus Folie - ohne Kennzeichnung "Vorsicht Glas" o.ä. Außerdem ist die Lampe nicht funktiontüchtig oder gereinigt, was aber laut Vertrag zugesichert war. Also habe ich den Verkäufer informiert und drei Angebote mit Fristsetzung (letzte Frist war 24.08.) gemacht: 1. Ersatz liefern, 2. Wertminderung, 3. Rückabwicklung (Gewährleistungsanspruch). Vom Verkäufer kommt nun keine Reaktion mehr. UPS habe ich ebenfalls den Schaden gemeldet. Daraufhin haben die einen Fahrer geschickt, der die Lampe abholen sollte. Das hat dieser nach Begutachtung aber abgelehnt, da weitere Schaden entstanden wäre. Die Lampe ist schwer und unhandlich. Außerdem wollte ich die Lampe auch nur ungern rausgeben. Schließlich wurde sie schon einmal beschädigt. Wie kann ich nun vorgehen? UPS in die Haftung nehmen? Verpackung habe ich bildlich dokumentiert aber nicht mehr vorrätig. Oder lieber gegen den Verkäufer vorgehen? Hier muss ich noch die Adresse besorgen, was aber möglich sein sollte.
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