beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Kinderzuschlag zurückzahlen Widerspruch?
Vom 13.08.2014 | Frage zum Thema Sozialrecht
Ich habe ein Schreiben von der Familienkasse bekommen wo ich von
November 2013 bis April 2014 Kinderzuschlag zu Unrecht erhalten habe
mit der Begründung:
Das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft hat sich erhöht, so dass ein höherer Betrag für die Bedarfsdeckung zur Verfügung steht. Aufgrund dieser Einkommenserhöhung war die Bewilligung des Kinderzuschlags für die gennante Zeit und Höhe aufzuhenen
Der Rückforderungsbetrag ist von Ihnen nach §50 SGB X zu erstatten.
innerhalb eines Monats kann ich Widerspruch einlegen.
Ich habe jetzt die Frage ob es sinnvoll ist, Widerzuspruch einzulegen?
seit dem 30.07.14 lebe ich von meinem Mann getrennt, bin Hausfrau und Mutter, kein eigenes Einkommen. bis jetzt bekomme ich nicht mal den Trennungsunterhalt und nichts vom Staat.
Muss ich selber die Schulden bezahlen oder muss mein Mann die hälfte davon übernehmen falls der Widerspruch keinen Erfolg bringt?
Falls Sie einen vorteilhaften Erfolg sehen, würden Sie für mich den Widerspruch einlegen?
mit freundlichen Grüßen
November 2013 bis April 2014 Kinderzuschlag zu Unrecht erhalten habe
mit der Begründung:
Das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft hat sich erhöht, so dass ein höherer Betrag für die Bedarfsdeckung zur Verfügung steht. Aufgrund dieser Einkommenserhöhung war die Bewilligung des Kinderzuschlags für die gennante Zeit und Höhe aufzuhenen
Der Rückforderungsbetrag ist von Ihnen nach §50 SGB X zu erstatten.
innerhalb eines Monats kann ich Widerspruch einlegen.
Ich habe jetzt die Frage ob es sinnvoll ist, Widerzuspruch einzulegen?
seit dem 30.07.14 lebe ich von meinem Mann getrennt, bin Hausfrau und Mutter, kein eigenes Einkommen. bis jetzt bekomme ich nicht mal den Trennungsunterhalt und nichts vom Staat.
Muss ich selber die Schulden bezahlen oder muss mein Mann die hälfte davon übernehmen falls der Widerspruch keinen Erfolg bringt?
Falls Sie einen vorteilhaften Erfolg sehen, würden Sie für mich den Widerspruch einlegen?
mit freundlichen Grüßen
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Weitere Fragen zum Thema Sozialrecht
Akteneinsicht zu bescheinigten Sozialdaten ( A ... vom 12.01.2018
Kostenübernahme für Fahrten zu Fachärzten u ... vom 13.03.2017
wechsel der familienkasse öffentlicher dienst vom 23.02.2016
Stausfestsellung vom 23.09.2014
Gilt Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherun ... vom 27.03.2014