beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
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pflichtteil für Mutter fvon der verstorbenen Frau
Vom 30.11.2014 | Frage zum Thema Erbrecht
Zusammenfassung der Ausgangssituation:
- 05/1997 Ehe geschlossen
- 11.1997 Ehevertrag mit Gütertrennung mit folgender Regelung:
Uns ist bekannt,
A. das aufgrund dieser Vereinbarung bei einer Auflösung unserer Ehe, sei es durch den Tod eines Ehegatten, sei es durch Scheidung, kein Ausgleich des von den Ehegatten während der Ehezeit jeweils erzielten Vermögensgewinns erfolgt,
B. dass eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten entfällt und dies zu einer Erhöhung der Pflichtteilsansprüche von Kindern oder Eltern des verstorbenen Ehegatten führen kann,
C. dass im Güterstand der Gütertrennung jeder von uns frei über sein Vermögen im ganzen und über die ihm gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushalts verfügen kann.
- 2000 Kauf eines Einfamilienhauses durch die verstorbene Ehegattin
- 2014 Erbvertrag in dem der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wurde
Fragen:
I. Was bedeutet der Passus B bei dem Ehevertrag von 1997?
II. Welche Auswirkungen hat er auf den gesetzliche Erbanteil „ohne Erbvertrag“
und welche Auswirkungen hat er auf Grundlage des 2014 geschlossenen Erbvertrages
III. Wie hoch ist der Pflichtanteil der überlebenden Mutter, nachdem ihr gesetzlicher Erbanspruch durch Erbvertrag der Ehegatten ausgeschlossen wurde?
Hier wurde der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt.
IV. Worauf bezieht sich dieser Pflichtanteil?
- Nur auf das alleinige Vermögen der verstorbenen Ehefrau?
- oder auch auf den Vermögenszuwachs des überlebenden Ehegatten,
das während der Ehe aufgebaut wurde?
V. Welche Auswirkung hat der Ehevertrag von 1997 auf den Anteil des vg. Pflichtanteils für die überlebende Mutter bzw. auf die Gesamtsituation?
- 05/1997 Ehe geschlossen
- 11.1997 Ehevertrag mit Gütertrennung mit folgender Regelung:
Uns ist bekannt,
A. das aufgrund dieser Vereinbarung bei einer Auflösung unserer Ehe, sei es durch den Tod eines Ehegatten, sei es durch Scheidung, kein Ausgleich des von den Ehegatten während der Ehezeit jeweils erzielten Vermögensgewinns erfolgt,
B. dass eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten entfällt und dies zu einer Erhöhung der Pflichtteilsansprüche von Kindern oder Eltern des verstorbenen Ehegatten führen kann,
C. dass im Güterstand der Gütertrennung jeder von uns frei über sein Vermögen im ganzen und über die ihm gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushalts verfügen kann.
- 2000 Kauf eines Einfamilienhauses durch die verstorbene Ehegattin
- 2014 Erbvertrag in dem der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wurde
Fragen:
I. Was bedeutet der Passus B bei dem Ehevertrag von 1997?
II. Welche Auswirkungen hat er auf den gesetzliche Erbanteil „ohne Erbvertrag“
und welche Auswirkungen hat er auf Grundlage des 2014 geschlossenen Erbvertrages
III. Wie hoch ist der Pflichtanteil der überlebenden Mutter, nachdem ihr gesetzlicher Erbanspruch durch Erbvertrag der Ehegatten ausgeschlossen wurde?
Hier wurde der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt.
IV. Worauf bezieht sich dieser Pflichtanteil?
- Nur auf das alleinige Vermögen der verstorbenen Ehefrau?
- oder auch auf den Vermögenszuwachs des überlebenden Ehegatten,
das während der Ehe aufgebaut wurde?
V. Welche Auswirkung hat der Ehevertrag von 1997 auf den Anteil des vg. Pflichtanteils für die überlebende Mutter bzw. auf die Gesamtsituation?
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