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beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Unbeabsichtigte Domainlöschung eines Kunden
Vom 25.10.2013 | Frage zum Thema Domainrecht
Hallo zusammen,

ich hoste für einen Kunden, die "triiimpuls GbR" sowohl die Domains "triiimpuls.de", "triiimpuls.com" und "triiimpuls.it" als auch deren Website.

Durch einen Fehler meinerseits habe ich die Domain "triiimpuls.de" versehentlich gelöscht und dies erst wenige Tage später bemerkt. Bei einem Versuch die Domain "triiimpuls.de" wieder zu registrieren musste ich feststellen, dass diese bereits neu registriert wurde und nun zum Verkauf auf sedo.de angeboten wird. Meines Erachtens nach ein klassischer Fall von Domaingrabbing.

Nun meine Frage an Sie: Besteht für die triiimpuls GbR ein Recht auf diese Domain, da Sie bereits im Vorbesitz war und auch der Name der GbR dem Domainnamen entspricht? Macht hier ein DISPUTE-Eintrag bei der DENIC Sinn? Oder würden Sie empfehlen die 799 € für die Domain zu bezahlen, da sonst wesentlich höhere Anwaltskosten auf mich zukommen würden?

Ich danke Ihnen vorab schonmal für Ihre Auskunft.

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Mit freundlichen Grüßen,
F. Lange
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