beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Wie ist hier die Rechtslage ?
Vom 30.04.2014 | Frage zum Thema Nachbarrecht
Unser Nachbar ließ seine Hofeinfahrt " schwarz" von einer ausländischen Bauarbeiterkolonne pflastern. Da die Bauarbeiter noch Material übrig hatten, rief er meine Partnerin an ihrem Arbeitsplatz an, und fragte ob die Bauarbeiter auch einen teil von unserem Hof bearbeiten sollten. Als Preis nannte er 200€. Meine Partnerin stimmte zu diesem Preis zu, und die Arbeit wurde ausgeführt. Am andern Tag kam unser Nachbar, und sagte dass die Arbeit an unserem 2800€ gekostet hat, und er das Geld bereits vorgestreckt habe. Er hatte jedoch weder eine Quittung noch eine Rechnung. Meine Partnerin gab ihm die vereinbarten 200€. Nun will unser Nachbar das restliche Geld, und droht mit rechtlichen Schritten.
Wir sehen jedoch nicht ein, mehr als den vereinbarten Betrag zu bezahlen, zumal die Arbeit auch äußerst mangelhaft ausgeführt wurde. Wie ist hier die Rechtslage ?
Wir sehen jedoch nicht ein, mehr als den vereinbarten Betrag zu bezahlen, zumal die Arbeit auch äußerst mangelhaft ausgeführt wurde. Wie ist hier die Rechtslage ?
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