Cookie Consent by PrivacyPolicies.com

News zum Thema Wirtschaftsrecht

© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA

Arbeitsgemeinschaft Widerruf
03.09.2015 | Wirtschaftsrecht
Mehr zum Thema: Arbeitsgemeinschaft-widerruf
Bewahrt das Widerrufsrecht" ist die Aufgabe, die sich die „Arbeitsgemeinschaft Widerruf" gestellt hat. Aber worum geht es da eigentlich?
Der Gesetzgeber setzt gerade eine EU-Richtlinie um. Im Rahmen der so genannten Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie sollen Änderungen zu Verjährungsfristen an gemeinsame europäische Standards angepasst werden. Dazu hat der Gesetzgeber den Entwurf entsprechender Gesetzesänderungen präsentiert und in diesen Tagen in zweiter Lesung dem Bundestag vorgestellt. Es geht dabei im einzelnen um konkrete Festlegungen zur Auslösung von Verjährungsfristen und deren Länge.
„Das allein rechtfertigt aber noch nicht die Initiierung eines kollektiven Widerstandes seitens der auf Verbraucherseite mit dem Darlehenswiderruf befassten Anwälte," führt Rechtsanwalt Kreutzer aus, „denn ob das neue Gesetz verbraucherfreundlich ist oder nicht steht für uns Rechtsanwälte nicht zur Diskussion, wir haben mit Gesetzen zu leben und unsere Mandanten gesetzeskonform zu beraten!"
Was aus anwaltlicher Sicht gar nicht geht ist die Tatsache, dass sich die Bankenlobby über einen Fachausschuss des Bundesrates in die Diskussion einbringt und eine Übertragung des neuen Gesetzes auch auf Altverträge fordert. Demnach können Verträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden nicht mehr mit dem so genannten Widerrufsjoker abgewickelt werden. Es ist davon auszugehen, dass die „Anregungen" des Bundesrates übernommen werden, schon allein um eine spätere Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat nicht zu riskieren. Auch im Bundestag hat die Lobby ihre Fühler ausgestreckt: In Briefen an die einzelnen Wahlkreisabgeordneten wurde mit Hinweis auf die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Banken in der Region um Unterstützung des Bundesrats-Variante gebeten.
Für die Arbeitsgruppe stellt sich damit auch die Frage, ob sich irgendjemand dafür interessiert, dass der Bundesgerichtshof eben diesen Widerrufsjoker für diese Altverträge installiert hat. Nach rechtlicher Einschätzung der Kanzlei Kreutzer werden die BGH-Urteile und vor allem auch die Entscheidung des EuGH aus 2001 zu kleinen Randbemerkungen der Widerrufsgeschichte.
Das unendliche Recht auf Widerruf wurde von den Verbraucherschutzrichtlinien der EU definiert. Der EuGH hatte den zeitlichen Ausschluss des Widerrufsrecht für nicht vereinbar mit EU-Recht erklärt (Heininger I Entscheidung 2001).

Die „Arbeitsgruppe Widerruf" will sich dafür einsetzen, dass das neue Gesetz nicht für Altverträge gelten soll, aber auch dafür, dass im Falle des Endes des "Widerrufsjokers" zumindest bis zum letzten Tag Öffentlichkeitsarbeit für die Wahrung eines aktuell noch bestehenden Verbraucherrechtes betrieben wird.
Arbeitsgemeinschaft Widerruf
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com

Weitere interessante News
[24.03.2016] Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erlischt das Widerrufsrecht für Altverträge zur Immobilienfinanzierung am 21. Juni 2016. Verbraucher, die ihr Immobiliendarlehen noch widerrufen möchten, können die verbleibenden Wochen bis zum Ende des Widerrufsjokers noch nutzen.Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, haben Banken und Sparkassen vielfach ...
[24.03.2016] Noch nicht einmal fünf Jahre nach seiner Auflage ist der Schiffsfonds HCI MS JPO Leo in finanziellen Schwierigkeiten und benötigt frisches Kapital. Die Anleger sollen bis zum 8. April entscheiden, ob sie zu einer solchen Finanzspritze bereit sind. Anderenfalls soll ein Vorratsbeschluss für den Verkauf des Schiffes getroffen werden, wie „fonds professionell“ online berichtet.Demnach ...
[24.03.2016] Emissionsprospekte geschlossener Fonds dienen u.a. dazu, dass sich der Anleger ein genaues Bild von der Geldanlage, von ihren Chancen und Risiken machen kann. Falsche, missverständliche oder unvollständige Angaben können zu Schadensersatzansprüchen der Anleger aufgrund von Prospektfehlern führen. Die Verjährungsfrist dieser Haftungsansprüche können die Fondsanbieter nicht generell durch ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet