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Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig
03.11.2014 | Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Mehr zum Thema: Rechtsanwalt, Bankrecht, Kreditvertrag, Bank, Zurückfordern, Kreditbearbeitungsgebühren
Mehr zum Thema: Rechtsanwalt, Bankrecht, Kreditvertrag, Bank, Zurückfordern, Kreditbearbeitungsgebühren
Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken bei Krediten die sich an Verbraucher richten keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren abrechnen dürfen, da sämtliche Kosten bereits durch die Zinsen abgegolten werden.
Sollten Sie in dem Zeitraum von
2004-2014
einen Kredit abgeschlossen haben, indem Kreditbearbeitungsgebühren ausgewiesen und abgerechnet wurden, so könnten Sie diese Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen.
Des Weiteren könnten für den Zeitraum seit Leistung der Kreditbearbeitungsgebühren auch zusätzlich Zinsen von den Banken gefordert werden.
Zu beachten sind jedoch die Verjährungsfristen.
Bearbeitungsgebühren aus Kreditverträgen die in den Jahren 2004 bis 2011 abgeschlossen wurden verjähren am 31.12.2014.
Grundsätzlich reicht es dabei nicht aus, die Forderungen schriftsätzlich gegenüber der Bank geltend zu machen. Eine Verjährungshemmung tritt in soweit zum Beispiel erst durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Sollten Sie einen Kredit erst im Jahr 2012 oder später abgeschlossen haben, so dürfte derzeit noch kein besonderes Eilbedürfnis bestehen. Kredite die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden verjähren zum 31.12.2015. Auch in soweit stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Ansorge
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Ansorge & Ansorge
Huestr. 5
44787 Bochum
www.rechtsanwalt-bochum-ansorge.de
info@rechtsanwalt-bochum-ansorge.de
Tel.: 0234/687660
Fax.: 0234/15993
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken bei Krediten die sich an Verbraucher richten keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren abrechnen dürfen, da sämtliche Kosten bereits durch die Zinsen abgegolten werden.
Sollten Sie in dem Zeitraum von
2004-2014
einen Kredit abgeschlossen haben, indem Kreditbearbeitungsgebühren ausgewiesen und abgerechnet wurden, so könnten Sie diese Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen.
Des Weiteren könnten für den Zeitraum seit Leistung der Kreditbearbeitungsgebühren auch zusätzlich Zinsen von den Banken gefordert werden.
Zu beachten sind jedoch die Verjährungsfristen.
Bearbeitungsgebühren aus Kreditverträgen die in den Jahren 2004 bis 2011 abgeschlossen wurden verjähren am 31.12.2014.
Grundsätzlich reicht es dabei nicht aus, die Forderungen schriftsätzlich gegenüber der Bank geltend zu machen. Eine Verjährungshemmung tritt in soweit zum Beispiel erst durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Sollten Sie einen Kredit erst im Jahr 2012 oder später abgeschlossen haben, so dürfte derzeit noch kein besonderes Eilbedürfnis bestehen. Kredite die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden verjähren zum 31.12.2015. Auch in soweit stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
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