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Wölbern Holland 72: Finanzielles Desaster für die Anleger
02.02.2016 | Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 endet für die Anleger mit einem finanziellen Desaster. Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie ergibt sich für die Anleger ein Verlust von rund 80 Prozent.
Einziges Investitionsobjekt des 2012 vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegten Fonds war eine Büroimmobilie in Rotterdam. Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gilt als schwierig, was auch die Anleger des Wölbern Holland 72 erfahren mussten. Nur ein einziges Mal kamen sie in den Genuss der prognostizierten Ausschüttungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft wurde 2014 der Verkauf der Fondsimmobilie beschlossen, der nach Angaben von „Fonds professionell“ jetzt auch über die Bühne gegangen ist. Obwohl der Verkaufspreis demnach sogar leicht über dem der Beschlussvorlage liegt, bleibt für die Anleger ein Verlust von rund 80 Prozent.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Anleger müssen nicht zwangsläufig auf ihren Verlusten sitzen bleiben. Vielmehr kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Denn Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern Holland 72 sind nicht risikolos. Allerdings wurden in den Anlageberatungsgesprächen diese Risiken oft verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt. Stattdessen wurden Beteiligungen an Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage dargestellt. Dabei erweist sich der Immobilienmarkt in den Niederlanden schon länger als schwierig und die Wirtschaftlichkeit der Immobilienfonds ist in erster Linie von den zu erzielenden Mieteinnahmen abhängig. Sinken die Mieteinnahmen, kann es bei den Fondsgesellschaften schnell zu finanziellen Problemen kommen. Dieses unternehmerische Risiko müssen die Anleger in aller Regel mittragen und kann im Totalverlust der Einlage enden. Daher müssen die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden. Das gilt auch für die Kick-Back-Zahlungen, also für die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat. Das Verschweigen der Risiken bzw. der Kick-Backs kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Einziges Investitionsobjekt des 2012 vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegten Fonds war eine Büroimmobilie in Rotterdam. Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gilt als schwierig, was auch die Anleger des Wölbern Holland 72 erfahren mussten. Nur ein einziges Mal kamen sie in den Genuss der prognostizierten Ausschüttungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft wurde 2014 der Verkauf der Fondsimmobilie beschlossen, der nach Angaben von „Fonds professionell“ jetzt auch über die Bühne gegangen ist. Obwohl der Verkaufspreis demnach sogar leicht über dem der Beschlussvorlage liegt, bleibt für die Anleger ein Verlust von rund 80 Prozent.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Anleger müssen nicht zwangsläufig auf ihren Verlusten sitzen bleiben. Vielmehr kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Denn Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern Holland 72 sind nicht risikolos. Allerdings wurden in den Anlageberatungsgesprächen diese Risiken oft verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt. Stattdessen wurden Beteiligungen an Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage dargestellt. Dabei erweist sich der Immobilienmarkt in den Niederlanden schon länger als schwierig und die Wirtschaftlichkeit der Immobilienfonds ist in erster Linie von den zu erzielenden Mieteinnahmen abhängig. Sinken die Mieteinnahmen, kann es bei den Fondsgesellschaften schnell zu finanziellen Problemen kommen. Dieses unternehmerische Risiko müssen die Anleger in aller Regel mittragen und kann im Totalverlust der Einlage enden. Daher müssen die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden. Das gilt auch für die Kick-Back-Zahlungen, also für die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat. Das Verschweigen der Risiken bzw. der Kick-Backs kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
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