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Bonitätsanleihen und CFDs im Visier der BaFin
02.01.2017 | Wirtschaft & Wertpapiere
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Bonitätsanleihen und CFDs (Contracts for Difference) mit Nachschusspflicht sind ins Visier der Finanzaufsicht BaFin gerückt. Das Verbot für Bonitätsanleihen für private Anleger ist zwar vorerst vom Tisch, kann aber in einem halben Jahr auch wieder aktuell werden.
Vor einigen Wochen hatte die BaFin noch ein Verbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger erwogen. Die Begründung: Für private Anleger seien diese Finanzprodukte zu komplex, zu intransparent und zu riskant. Das hat die Zertifikatebranche offenbar aufgeschreckt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der BaFin eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen vorgelegt.
Darin verpflichten sie sich u.a., dass bonitätsabhängige Schuldverschreibungen nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert und nur an Anleger ab der Risikobereitschaftsstufe 3 vermittelt werden dürfen. Anlegern mit nur geringer oder gar keiner Risikobereitschaft dürfen sie demnach nicht mehr empfohlen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Bonitätsanleihen kein typisches Finanzprodukt für Kleinanleger mehr sind. Die BaFin hat dem Konzept zugestimmt, sich aber vorbehalten, es nach sechs Monaten erneut zu überprüfen.
Dafür schwebt allerdings ein Verbot für CFDs mit Nachschusspflicht in der Luft. Mit diesen finanziellen Differenzgeschäften können Anleger schon mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand große Gewinne erzielen. Ebenso sind aber auch hohe Verluste möglich. Die Verluste können aufgrund der Nachschusspflicht sogar den Einsatz übersteigen. Für private Anleger sei das Verlustrisiko nicht kalkulierbar. Daher erwägt die BaFin eine Beschränkung des Handels für CFDs mit Nachschusspflicht. Privatkunden sollen sie nicht mehr angeboten werden dürfen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Unabhängig davon, ob es zu einem Verbot der CFDs mit Nachschusspflicht für Privatanleger kommt oder ob Bonitätsanleihen weiter vertrieben werden dürfen, zeigen die Überlegungen der BaFin, dass es sich um riskante Finanzprodukte handelt. Daher müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch entsprechend über Funktionsweise und Risiken aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Privatanleger, die mit CFDs oder Bonitätsanleihen Geld verloren haben, ihre Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung prüfen lassen.
Vor einigen Wochen hatte die BaFin noch ein Verbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger erwogen. Die Begründung: Für private Anleger seien diese Finanzprodukte zu komplex, zu intransparent und zu riskant. Das hat die Zertifikatebranche offenbar aufgeschreckt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der BaFin eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen vorgelegt.
Darin verpflichten sie sich u.a., dass bonitätsabhängige Schuldverschreibungen nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert und nur an Anleger ab der Risikobereitschaftsstufe 3 vermittelt werden dürfen. Anlegern mit nur geringer oder gar keiner Risikobereitschaft dürfen sie demnach nicht mehr empfohlen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Bonitätsanleihen kein typisches Finanzprodukt für Kleinanleger mehr sind. Die BaFin hat dem Konzept zugestimmt, sich aber vorbehalten, es nach sechs Monaten erneut zu überprüfen.
Dafür schwebt allerdings ein Verbot für CFDs mit Nachschusspflicht in der Luft. Mit diesen finanziellen Differenzgeschäften können Anleger schon mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand große Gewinne erzielen. Ebenso sind aber auch hohe Verluste möglich. Die Verluste können aufgrund der Nachschusspflicht sogar den Einsatz übersteigen. Für private Anleger sei das Verlustrisiko nicht kalkulierbar. Daher erwägt die BaFin eine Beschränkung des Handels für CFDs mit Nachschusspflicht. Privatkunden sollen sie nicht mehr angeboten werden dürfen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Unabhängig davon, ob es zu einem Verbot der CFDs mit Nachschusspflicht für Privatanleger kommt oder ob Bonitätsanleihen weiter vertrieben werden dürfen, zeigen die Überlegungen der BaFin, dass es sich um riskante Finanzprodukte handelt. Daher müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch entsprechend über Funktionsweise und Risiken aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Privatanleger, die mit CFDs oder Bonitätsanleihen Geld verloren haben, ihre Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung prüfen lassen.

Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
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