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Ende des Widerrufsjokers – Darlehen noch bis 21. Juni 2016 widerrufen
Wer noch den Widerruf seines Darlehens erklären möchte, sollte jetzt handeln. Der Bundestag hat das Aus für den Widerrufsjoker beschlossen. Der Widerruf von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen ist nun nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Hintergrund für das Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ ist die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese besagt, dass bei neu abgeschlossenen Immobiliendarlehen das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss erlischt. Der Gesetzgeber hat die Richtlinie auch auf Altverträge ausgeweitet. Die Konsequenz ist, dass der Widerrufsjoker nur noch bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden kann.

Bislang galt für Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, das sog. „ewige Widerrufsrecht“, d.h. die Verträge konnten auch etliche Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg ist das bei rund 80 Prozent der Immobilienfinanzierungen der Fall. Für den Verbraucher bietet der Widerruf die günstige Gelegenheit umzuschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren. Das ist auch nach wie vor möglich. Allerdings sollten die Verbraucher rechtzeitig handeln.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Für die Kreditinstitute ist der Widerruf der Altverträge ein denkbar schlechtes Geschäft. Daher liegt es nahe, dass das Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ auch auf Druck der Banken zu Stande gekommen ist. Denn zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wäre dies nicht nötig gewesen. Allerdings ist der Widerruf nach wie vor möglich, wenn die Verbraucher jetzt rechtzeitig handeln. Schon kleine Abweichungen von den jeweils gültigen Musterbelehrungen können zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führen. Die Konsequenz ist in der Regel, dass der Darlehensvertrag widerrufen werden kann. Etliche Gerichte haben in Sachen Kreditwiderruf schon verbraucherfreundlich entschieden. Es ist jetzt zwar damit zu rechnen, dass die Banken auf Zeit spielen und einen Widerruf nicht anerkennen werden. Aber davon sollten sich die Verbraucher nicht entmutigen lassen und ihre Chance jetzt noch nutzen.
Ende des Widerrufsjokers – Darlehen noch bis 21. Juni 2016 widerrufen
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com

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