Rechtstipps zum Thema Wirtschaft & Wertpapiere
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Hamburgische Seehandlung: MS Pontremoli insolvent – Verjährung der Schadensersatzansprüche droht
27.05.2016 | Wirtschaft & Wertpapiere
Mehr zum Thema: Hamburgische-seehandlung-ms-pontremoli-insolvent-verjährung-der-schadensersatzansprüche-droht
Mehr zum Thema: Hamburgische-seehandlung-ms-pontremoli-insolvent-verjährung-der-schadensersatzansprüche-droht
Schiffsfonds befinden sich weiter in schwerer See. Nun musste auch die Gesellschaft des Containerschiffs MS Pontremoli Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren Anfang Mai eröffnet (Az.: 67b IN 140/16).
Für die Anleger kann die Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Und die betrug immerhin mindestens 20.000 Euro. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, überprüfen lassen. Da die Hamburgische Seehandlung den Schiffsfonds MS Pontremoli im Juli 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger allerdings zügig handeln. Denn ihre Forderungen könnten schon bald verjähren. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. So wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah allerdings oft anders aus, wie die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds belegen. Dies zeigt auch, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative und riskante Geldanlagen sind. Diese Risiken reichen bis zum Totalverlust der Einlage. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger daher auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Die Risiken wurden verharmlost oder sogar ganz verschwiegen. Aus einer derartigen Falschberatung können Schadensersatzansprüche für die Anleger entstanden sein.
Außerdem hätte die Bank ihre teilweise hohen Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Auch das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zu Schadensersatzansprüchen führen. Da sich die Anleger seit Juli 2006 an der MS Pontremoli beteiligen konnten, droht in Kürze allerdings die Verjährung der Ansprüche. Daher sollte umgehend gehandelt und verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.
Für die Anleger kann die Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Und die betrug immerhin mindestens 20.000 Euro. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, überprüfen lassen. Da die Hamburgische Seehandlung den Schiffsfonds MS Pontremoli im Juli 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger allerdings zügig handeln. Denn ihre Forderungen könnten schon bald verjähren. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. So wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah allerdings oft anders aus, wie die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds belegen. Dies zeigt auch, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative und riskante Geldanlagen sind. Diese Risiken reichen bis zum Totalverlust der Einlage. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger daher auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Die Risiken wurden verharmlost oder sogar ganz verschwiegen. Aus einer derartigen Falschberatung können Schadensersatzansprüche für die Anleger entstanden sein.
Außerdem hätte die Bank ihre teilweise hohen Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Auch das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zu Schadensersatzansprüchen führen. Da sich die Anleger seit Juli 2006 an der MS Pontremoli beteiligen konnten, droht in Kürze allerdings die Verjährung der Ansprüche. Daher sollte umgehend gehandelt und verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
Weitere interessante Rechtstipps
[22.09.2017] Das Insolvenzverfahren über die Alno AG wird nicht wie ursprünglich geplant in Eigenverwaltung durchgeführt. Der insolvente Küchenhersteller hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Das Amtsgericht Hechingen hat die Eigenverwaltung daraufhin am 29. August aufgehoben (Az.: 10 IN 93/17). Stattdessen wird nur ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.Nach eigenen Angaben hat die Alno ...
[22.09.2017] Der im Jahr 2008 vom Elbe Emissionshaus aufgelegte EEH-Fonds Nr. 13 MS Amavisti ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 16. Mai 2017 das Insolvenzverfahren und ordnete Eigenverwaltung an (Az.: 500 IN 8/17). Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen.Damit wurde die lange Reihe von Schiffsfonds-Insolvenzen ...
[22.09.2017] Anleger der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG mit Sitz in Stuttgart dürften derzeit mehr als beunruhigt sein. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlegergelder veruntreut wurden. Das geht auch aus einer Pressemitteilung der Eventus eG vom 22. August 2017 hervor.In der Mitteilung heißt es u.a., dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und ...