Rechtstipps zum Thema Wirtschaft & Wertpapiere
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Hansa Treuhand HT Twinfonds: Nach MS HS Bach auch MS HS Bizet insolvent
19.11.2016 | Wirtschaft & Wertpapiere
Mehr zum Thema: Hansa-treuhand-ht-twinfonds-nach-ms-hs-bach-auch-ms-hs-bizet-insolvent
Mehr zum Thema: Hansa-treuhand-ht-twinfonds-nach-ms-hs-bach-auch-ms-hs-bizet-insolvent
Anleger des Hansa Treuhand HT Twinfonds müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Nachdem bereits im Frühjahr über die Gesellschaft der MS HS Bach das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun auch die Gesellschaft des Schwesterschiffs MS HS Bizet pleite. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 9. November eröffnet (Az.: 47 IN 87/16).
Nachdem nun beide Fondsschiffe insolvent sind, nimmt der Totalverlust für die Anleger immer realistischere Formen an. Sie konnten sich an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Allerdings ließen die Probleme nicht lange auf sich warten. Die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 mit sinkenden Charterraten machten sich auch beim HT Twinfonds bemerkbar. Schließlich wurden die Anleger aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Inzwischen geht es für die Anleger nicht mehr „nur“ um die Ausschüttungen. Sie müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Etliche Schiffsfonds ächzten unter den Folgen der Finanzkrise. Das führte soweit, dass für zahlreiche Schiffsfonds nur noch der Gang zum Insolvenzgericht blieb und die Anleger viel Geld verloren haben. Vor diesem Schicksal stehen nun auch die Anleger des HT Twinfonds. Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.
Das liegt daran, dass die Anlageberatung vielfach nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Geldanlage dargestellt. Dass mit der Beteiligung an Schiffsfonds auch zahlreiche Risiken verbunden sind, wie z.B. der Totalverlust der Einlage, wurde außen vor gelassen. Allerdings müssen die Anleger auch umfassend und verständlich über die Risiken aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Forderungen können auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre teilweise hohen Provisionen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.
Nachdem nun beide Fondsschiffe insolvent sind, nimmt der Totalverlust für die Anleger immer realistischere Formen an. Sie konnten sich an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Allerdings ließen die Probleme nicht lange auf sich warten. Die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 mit sinkenden Charterraten machten sich auch beim HT Twinfonds bemerkbar. Schließlich wurden die Anleger aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Inzwischen geht es für die Anleger nicht mehr „nur“ um die Ausschüttungen. Sie müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Etliche Schiffsfonds ächzten unter den Folgen der Finanzkrise. Das führte soweit, dass für zahlreiche Schiffsfonds nur noch der Gang zum Insolvenzgericht blieb und die Anleger viel Geld verloren haben. Vor diesem Schicksal stehen nun auch die Anleger des HT Twinfonds. Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.
Das liegt daran, dass die Anlageberatung vielfach nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Geldanlage dargestellt. Dass mit der Beteiligung an Schiffsfonds auch zahlreiche Risiken verbunden sind, wie z.B. der Totalverlust der Einlage, wurde außen vor gelassen. Allerdings müssen die Anleger auch umfassend und verständlich über die Risiken aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Forderungen können auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre teilweise hohen Provisionen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.

Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
Weitere interessante Rechtstipps
[22.09.2017] Das Insolvenzverfahren über die Alno AG wird nicht wie ursprünglich geplant in Eigenverwaltung durchgeführt. Der insolvente Küchenhersteller hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Das Amtsgericht Hechingen hat die Eigenverwaltung daraufhin am 29. August aufgehoben (Az.: 10 IN 93/17). Stattdessen wird nur ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.Nach eigenen Angaben hat die Alno ...
[22.09.2017] Der im Jahr 2008 vom Elbe Emissionshaus aufgelegte EEH-Fonds Nr. 13 MS Amavisti ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 16. Mai 2017 das Insolvenzverfahren und ordnete Eigenverwaltung an (Az.: 500 IN 8/17). Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen.Damit wurde die lange Reihe von Schiffsfonds-Insolvenzen ...
[22.09.2017] Anleger der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG mit Sitz in Stuttgart dürften derzeit mehr als beunruhigt sein. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlegergelder veruntreut wurden. Das geht auch aus einer Pressemitteilung der Eventus eG vom 22. August 2017 hervor.In der Mitteilung heißt es u.a., dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und ...