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Hanseatisches Fußball Kontor: Insolvenz während der Fußball-EM
02.07.2016 | Wirtschaft & Wertpapiere
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Es muss ja nicht gleich ein zweiter Ronaldo sein. Aber auch mit den Transferrechen an weitgehend noch unbekannten Fußball-Talenten müsste sich doch gutes Geld verdienen lassen. Mit diesem Ansatz warb die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH für ihre Kapitalanlageprodukte. Über Beteiligungen an Fonds oder über Genussrechte, Nachrangdarlehen und einer Anleihe sollten die Anleger am Geschäft mit Transferrechten an jungen Fußballern partizipieren.
Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 17. Juni 2016 eröffnet (Az.: 580 IN 325/16).
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Mit der Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens wäre den Anlegern nur bedingt geholfen. Denn Genussrechte und Nachrangdarlehen stehen im Insolvenzverfahren sowieso ganz hinten. Für diese Anleger bleibt erst etwas übrig, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient sind. Dennoch sollten die Forderungen natürlich angemeldet werden, wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte. Parallel dazu können aber auch weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn natürlich ist das Geschäft mit Transferrechten risikobehaftet und nicht aus jedem Talent wird später mal ein Profi. Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Außerdem hätten die Vermittler auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.
Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf. Auszahlungen an die Anleger gerieten offenbar ins Stocken und zuletzt haben vier Gläubiger des Hanseatischen Fußball Kontors Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 17. Juni 2016 eröffnet (Az.: 580 IN 325/16).
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Mit der Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens wäre den Anlegern nur bedingt geholfen. Denn Genussrechte und Nachrangdarlehen stehen im Insolvenzverfahren sowieso ganz hinten. Für diese Anleger bleibt erst etwas übrig, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient sind. Dennoch sollten die Forderungen natürlich angemeldet werden, wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte. Parallel dazu können aber auch weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn natürlich ist das Geschäft mit Transferrechten risikobehaftet und nicht aus jedem Talent wird später mal ein Profi. Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Außerdem hätten die Vermittler auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.

Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
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