Rechtstipps zum Thema Wirtschaft & Wertpapiere

© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA

Insolvenz der Captura GmbH
Die Captura GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 16. September 2015 eröffnet (Az.: 1507 IN 2731/15). Ausschlaggebend für den Insolvenzantrag waren nach Unternehmensangaben Verzögerungen bei den Immobilienprojekten, so dass die laufenden Ausgaben nicht mehr geleistet werden konnten. Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Captura GmbH am 10. September 2015 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Die Captura GmbH hat sich 2010 gegründet und sich an Immobilienprojekten innerhalb Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die Captura GmbH an rund 100 Projektgesellschaften beteiligt. Da einige Projekte nicht zeitnah genug abgeschossen werden konnten, um aus den erwarteten Zahlungen die laufenden Ausgaben zu bedienen, sei der Insolvenzantrag gestellt worden. Außerdem sei es auch im Hinblick auf Gewährleistungsfragen und Auseinandersetzungen mit Projektpartnern zu Verzögerungen gekommen.

Anleger konnten sich in Form von Nachrangdarlehen oder Inhaberschuldverschreibungen bei der Captura GmbH beteiligen. Doch statt der erhofften Renditen müssen sie nun mit finanziellen Verlusten rechnen. Auch wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, bedeutet dies nicht, dass die Forderungen der Anleger voll befriedigt werden können. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, hängt in erster Linie von der Insolvenzmasse und der Verwertung der Immobilienprojekte ab.

Die Kanzlei Kreutzer aus München empfiehlt den Anlegern daher nicht nur auf ein mögliches Insolvenzverfahren zu vertrauen, sondern auch weitere rechtliche Schritte zu überprüfen: Besonders für die Anleger der Nachrangdarlehen besteht die Gefahr, dass sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Bei den Anlegern der Schuldverschreibungen stehen die Chancen zwar besser, dennoch müssen sie mit einem finanziellen Schaden rechnen. Daher sollten die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.


Als Anspruchsgegner können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen. Es bleibt den Anlegern zu empfehlen diese Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Insolvenz der Captura GmbH
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com

Weitere interessante Rechtstipps
[22.09.2017] Das Insolvenzverfahren über die Alno AG wird nicht wie ursprünglich geplant in Eigenverwaltung durchgeführt. Der insolvente Küchenhersteller hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Das Amtsgericht Hechingen hat die Eigenverwaltung daraufhin am 29. August aufgehoben (Az.: 10 IN 93/17). Stattdessen wird nur ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.Nach eigenen Angaben hat die Alno ...
[22.09.2017] Der im Jahr 2008 vom Elbe Emissionshaus aufgelegte EEH-Fonds Nr. 13 MS Amavisti ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 16. Mai 2017 das Insolvenzverfahren und ordnete Eigenverwaltung an (Az.: 500 IN 8/17). Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen.Damit wurde die lange Reihe von Schiffsfonds-Insolvenzen ...
[22.09.2017] Anleger der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG mit Sitz in Stuttgart dürften derzeit mehr als beunruhigt sein. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlegergelder veruntreut wurden. Das geht auch aus einer Pressemitteilung der Eventus eG vom 22. August 2017 hervor.In der Mitteilung heißt es u.a., dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet