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Karlie Group Anleihe: Längere Laufzeit und niedrigere Zinsen geplant
27.04.2016 | Wirtschaft & Wertpapiere
Mehr zum Thema: Karlie-group-anleihe-längere-laufzeit-und-niedrigere-zinsen-geplant
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Hunde, Katzen und andere Haustiere sind bei den Deutschen sehr beliebt. Viele Halter tun auch alles, damit es den geliebten Vierbeinern oder gefiederten Freunden so gut wie möglich geht. Das Geschäft mit Heimtierbedarf sollte also lohnenswert sein. Dennoch befindet sich die Karlie Group schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das bekommen auch die Anleger der Unternehmensanleihe zu spüren. Sie sollen bei einer Gläubigerversammlung am 9. Mai am Unternehmenssitz im ostwestfälischen Bad Wünnenberg über eine geplante Änderung der Anleihebedingungen abstimmen.
Die Karlie Group hatte 2013 eine Mittelstandsanleihe mit fünfjähriger Laufzeit und einem Zinskupon von 6,75 Prozent begeben (ISIN DE000A1TNG90 / WKN A1TNG9). Insgesamt investierten die Anleger rund zehn Millionen Euro. Im Juni 2018 steht das Geld zur Rückzahlung an. Diese Rückzahlung wird das Unternehmen nach eigenem Bekunden voraussichtlich nicht leisten können. Deshalb sollen die Anleger nun über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen. Geplant ist die Laufzeit um drei Jahre bis 2021 zu verlängern und gleichzeitig den Zinssatz rückwirkend zum 25. Juni 2015 auf fünf Prozent p.a. zu senken. Zusätzlich soll der Karlie Group die Option eingeräumt werden, die Laufzeit um noch ein weiteres Jahr zu verlängern. Dann soll wieder der ursprüngliche Zinssatz gelten.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Es muss sicherlich anerkannt werden, dass die Karlie Group einen Sanierungsprozess eingeleitet hat und diesen Weg auch konsequent beschreitet. Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass 2014 noch ein dickes Minus in der Bilanz stand und 2015 eine Refinanzierung gescheitert ist. Auch wenn sich die Lage des Unternehmens inzwischen offenbar stabilisiert hat, ist zu bedenken, dass die Anleger auch ein hohes Risiko eingehen, wenn sie einer Laufzeitverlängerung zustimmen und gleichzeitig auch noch auf Zinsen verzichten. Noch ist keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt und das Risiko der Anleger wäre um drei Jahre verlängert. Daher sollten die Anleger unbedingt an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich juristisch vertreten lassen. Außerdem können auch rechtliche Schritte von der außerordentlichen Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden.
Die Karlie Group hatte 2013 eine Mittelstandsanleihe mit fünfjähriger Laufzeit und einem Zinskupon von 6,75 Prozent begeben (ISIN DE000A1TNG90 / WKN A1TNG9). Insgesamt investierten die Anleger rund zehn Millionen Euro. Im Juni 2018 steht das Geld zur Rückzahlung an. Diese Rückzahlung wird das Unternehmen nach eigenem Bekunden voraussichtlich nicht leisten können. Deshalb sollen die Anleger nun über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen. Geplant ist die Laufzeit um drei Jahre bis 2021 zu verlängern und gleichzeitig den Zinssatz rückwirkend zum 25. Juni 2015 auf fünf Prozent p.a. zu senken. Zusätzlich soll der Karlie Group die Option eingeräumt werden, die Laufzeit um noch ein weiteres Jahr zu verlängern. Dann soll wieder der ursprüngliche Zinssatz gelten.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Es muss sicherlich anerkannt werden, dass die Karlie Group einen Sanierungsprozess eingeleitet hat und diesen Weg auch konsequent beschreitet. Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass 2014 noch ein dickes Minus in der Bilanz stand und 2015 eine Refinanzierung gescheitert ist. Auch wenn sich die Lage des Unternehmens inzwischen offenbar stabilisiert hat, ist zu bedenken, dass die Anleger auch ein hohes Risiko eingehen, wenn sie einer Laufzeitverlängerung zustimmen und gleichzeitig auch noch auf Zinsen verzichten. Noch ist keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt und das Risiko der Anleger wäre um drei Jahre verlängert. Daher sollten die Anleger unbedingt an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich juristisch vertreten lassen. Außerdem können auch rechtliche Schritte von der außerordentlichen Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden.

Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
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