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Nordcapital Offshore Fonds 4: Anleger leiden unter niedrigem Ölpreis
11.09.2016 | Wirtschaft & Wertpapiere
Mehr zum Thema: Nordcapital-offshore-fonds-4-anleger-leiden-unter-niedrigem-ölpreis
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Sogar mitten in den Sommerferien fallen die Benzinpreise. Grund ist, dass der Ölpreis wieder nachgibt. Doch der sinkende Ölpreis hat auch seine Schattenseiten. Das bekommen u.a. die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 4 zu spüren. Sie sollen frisches Geld investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren.
Das Emissionshaus Nordcapital hat den Offshore Fonds 4 im Jahr 2009 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investiert in die Ölplattformversorgungsschiffe MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina. Doch durch den Verfall des Ölpreises hat auch die Nachfrage nach Plattformversorgungsschiffen nachgelassen. Das bringt den Nordcapital Offshore Fonds 4 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so dass nun an einem Liquiditätssicherungskonzept gearbeitet wird. Die finanzierende Bank erklärte sich bereits bereit, die Tilgungsraten vorübergehend zu stunden. Doch das alleine reicht nicht aus. Daher sollen die Anleger noch ein fest verzinstes Darlehen in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro gewähren. Das alles würde den Fonds wahrscheinlich nicht retten, sondern nur einen Notverkauf der Fondsschiffe verhindern oder eine drohende Insolvenz abwenden. Verluste von bis zu 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals würden den Anlegern vermutlich trotzdem drohen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Das alles hört sich nach einer Wahl zwischen Pest oder Cholera an. Gewähren die Anleger das Darlehen, drohen immer noch hohe Verluste und es ist auch keineswegs gewährleistet, dass dadurch ein Notverkauf der Schiffe oder eine Insolvenz abgewendet werden kann. Tritt die Insolvenz ein, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Unterm Strich scheint es nur noch um die Frage zu gehen, wie hoch die Verluste für die Anleger ausfallen. Angesichts dieser ernüchternden Lage sollten die Anleger ihre zivilrechtlichen Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren. Denn sie haben auch die Option, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Tatsächlich mussten etliche Schiffsfonds in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden. Über die Risiken, insbesondere über das Risiko des Totalverlusts, hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen detailliert aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß oft ausgeblieben, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Das Emissionshaus Nordcapital hat den Offshore Fonds 4 im Jahr 2009 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investiert in die Ölplattformversorgungsschiffe MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina. Doch durch den Verfall des Ölpreises hat auch die Nachfrage nach Plattformversorgungsschiffen nachgelassen. Das bringt den Nordcapital Offshore Fonds 4 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so dass nun an einem Liquiditätssicherungskonzept gearbeitet wird. Die finanzierende Bank erklärte sich bereits bereit, die Tilgungsraten vorübergehend zu stunden. Doch das alleine reicht nicht aus. Daher sollen die Anleger noch ein fest verzinstes Darlehen in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro gewähren. Das alles würde den Fonds wahrscheinlich nicht retten, sondern nur einen Notverkauf der Fondsschiffe verhindern oder eine drohende Insolvenz abwenden. Verluste von bis zu 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals würden den Anlegern vermutlich trotzdem drohen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Das alles hört sich nach einer Wahl zwischen Pest oder Cholera an. Gewähren die Anleger das Darlehen, drohen immer noch hohe Verluste und es ist auch keineswegs gewährleistet, dass dadurch ein Notverkauf der Schiffe oder eine Insolvenz abgewendet werden kann. Tritt die Insolvenz ein, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Unterm Strich scheint es nur noch um die Frage zu gehen, wie hoch die Verluste für die Anleger ausfallen. Angesichts dieser ernüchternden Lage sollten die Anleger ihre zivilrechtlichen Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren. Denn sie haben auch die Option, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Tatsächlich mussten etliche Schiffsfonds in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden. Über die Risiken, insbesondere über das Risiko des Totalverlusts, hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen detailliert aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß oft ausgeblieben, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
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