Rechtstipps zum Thema Wirtschaft & Wertpapiere

© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA

Steilmann Insolvenz: Forderungen bis 23. August anmelden
Das nächste Kapitel in der Pleite des Modekonzerns Steilmann ist aufgeschlagen: Das Amtsgericht Dortmund hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Steilmann SE, die Steilmann Holding AG und weitere Tochterfirmen am 1. Juni eröffnet.

Die Anleihe-Anleger, die insgesamt rund 88 Millionen Euro in das Modeunternehmen investiert haben, und alle anderen Gläubiger sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 23. August anzumelden. Die erste Gläubigerversammlung findet dann am 7. September statt. Die form- und fristgerechte Anmeldung der Forderungen ist für die Anleger ein erster Schritt, etwas von ihrem investierten Geld wiederzusehen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Daher sollte die Anmeldung der Forderungen nur der erste aber nicht der letzte Schritt sein.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Auch wenn die Anleger auf eine Quote im Insolvenzverfahren hoffen können, müssen sie weiterhin finanzielle Verluste befürchten. Daher sollten sie unabhängig vom Insolvenzverfahren auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht können zum Beispiel Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler kommen. Daher sollte ein genauer Blick auf die Prospektangaben geworfen werden. Mögliche Prospektfehler können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Ebenso wie eine fehlerhafte Anlageberatung, bei der z.B. die Risiken des Investments nicht erläutert wurden.

Da die Aktionäre im Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgehen werden, sollten auch hier mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Insbesondere die kurze Spanne von rund fünf Monaten zwischen Börsengang und Insolvenz wirft Fragen auf und könnte zumindest ein Hinweis auf Ungereimtheiten sein.
Steilmann Insolvenz: Forderungen bis 23. August anmelden
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com

Weitere interessante Rechtstipps
[22.09.2017] Das Insolvenzverfahren über die Alno AG wird nicht wie ursprünglich geplant in Eigenverwaltung durchgeführt. Der insolvente Küchenhersteller hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Das Amtsgericht Hechingen hat die Eigenverwaltung daraufhin am 29. August aufgehoben (Az.: 10 IN 93/17). Stattdessen wird nur ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.Nach eigenen Angaben hat die Alno ...
[22.09.2017] Der im Jahr 2008 vom Elbe Emissionshaus aufgelegte EEH-Fonds Nr. 13 MS Amavisti ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 16. Mai 2017 das Insolvenzverfahren und ordnete Eigenverwaltung an (Az.: 500 IN 8/17). Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen.Damit wurde die lange Reihe von Schiffsfonds-Insolvenzen ...
[22.09.2017] Anleger der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG mit Sitz in Stuttgart dürften derzeit mehr als beunruhigt sein. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlegergelder veruntreut wurden. Das geht auch aus einer Pressemitteilung der Eventus eG vom 22. August 2017 hervor.In der Mitteilung heißt es u.a., dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet