Rechtstipps zum Thema Schadensersatz & Haftpflicht
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Verkehrsunfall: wie verhalte ich mich richtig?
25.03.2014 | Schadensersatz & Haftpflicht
Mehr zum Thema: Unfall, Polizei, Schadensersatz, Versicherung, Schuldeingeständnis, Was-tun
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Die allermeisten Verkehrsunfälle sind unkompliziert, weil das Verschulden der Beteiligten klar auf der Hand liegt. Ist der Unfallhergang dagegen ungeklärt, kann die Durchsetzung der berechtigten Interessen kompliziert und langwierig werden. Der Betroffene sollte daher schon am Unfallort einige wichtige Regeln beachten.
1) Beweise sichern: fertigen Sie wenn möglich aussagekräftige Fotos von den Fahrzeugen in Unfallendstellung und den Schäden am Fahrzeug. Idealerweise schießen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven und aus erhöhter Position, damit alle relevanten Merkmale erfasst werden können. Solche Fotos können in einem späteren Gerichtsverfahren hohen Beweiswert haben und die Durchsetzung der Ansprüche erheblich erleichtern.
2) Informationen sammeln: verlangen Sie von dem Unfallgegner unbedingt Anschrift, Telefonnummer und Personalausweisnummer. So vermeiden Sie später die zuweilen aufreibende Suche nach ihrem Anspruchsgegner. Außerdem werden Sie den Namen der Versicherungsgesellschaft brauchen und die Versicherungsnummer des Unfallgegners. Sie sollten zudem immer das gegnerische Kennzeichen notieren, da Sie auf diesem Wege zumindest den zuständigen Haftpflichtversicherer ermitteln können.
3) Zeugen: fragen Sie schnell und gezielt nach Zeuge und notieren Sie deren Daten. Oft entfernen sich Zeugen schnell wieder vom Unfallort. Eine gute Zeugenaussage kann bei unklarer Sachlage ebenfalls Gold wert sein.
4) Schuldeingeständnis: Grundsätzlich sollten Sie niemandem gegenüber vorschnell Ihre Schuld eingestehen. Der Richter könnte ihre Aussage später zu Ihrem Nachteil verwerten und als Schuldindiz verwenden. Darüber hinaus untersagen die meisten Versicherungen ihren Versicherungsnehmern das Eingeständnis von Schuld, so dass Sie im schlimmsten Fall sogar Ihren Versicherungsschutz verlieren könnten.
5) Polizei hinzuziehen: nicht in jedem Fall muss die Polizei gerufen werden. Bei großen Sach- oder Personenschäden ist dies jedoch zu empfehlen. Das gleiche gilt, wenn sich Probleme mit dem Unfallgegner bereits abzeichnen oder der Verdacht besteht, der Unfallgegner könne nicht fahrtüchtig gewesen sein. Die Beweissicherung durch die Polizisten ist dann besonders wichtig. Sie selbst sind gegenüber der Polizei nicht verpflichtet, sich zum Unfallhergang zu äußern. Tun Sie es doch, lassen Sie sich das Unfallprotokoll zeigen und überprüfen Sie es dahingehend, dass nichts aufgeschrieben wurde, was Sie so nicht gesagt haben.
Übrigens: die Rechtsanwaltskosten sind Teil des Schadensersatzes. Der gegnerische Haftpflichtversicherer muss diese daher im Rahmen der Haftungsquote ersetzen. Verzichten Sie deshalb nicht auf Ihr Recht auf fachmännische Beratung. Gerade bei der Schadensabrechnung liegt der Teufel im Detail, alle Versicherer versuchen hier Geld einzusparen. Nicht selten verschenken die Geschädigten deshalb bares Geld, wenn sie sich nicht über ihre Rechte informiert haben.
1) Beweise sichern: fertigen Sie wenn möglich aussagekräftige Fotos von den Fahrzeugen in Unfallendstellung und den Schäden am Fahrzeug. Idealerweise schießen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven und aus erhöhter Position, damit alle relevanten Merkmale erfasst werden können. Solche Fotos können in einem späteren Gerichtsverfahren hohen Beweiswert haben und die Durchsetzung der Ansprüche erheblich erleichtern.
2) Informationen sammeln: verlangen Sie von dem Unfallgegner unbedingt Anschrift, Telefonnummer und Personalausweisnummer. So vermeiden Sie später die zuweilen aufreibende Suche nach ihrem Anspruchsgegner. Außerdem werden Sie den Namen der Versicherungsgesellschaft brauchen und die Versicherungsnummer des Unfallgegners. Sie sollten zudem immer das gegnerische Kennzeichen notieren, da Sie auf diesem Wege zumindest den zuständigen Haftpflichtversicherer ermitteln können.
3) Zeugen: fragen Sie schnell und gezielt nach Zeuge und notieren Sie deren Daten. Oft entfernen sich Zeugen schnell wieder vom Unfallort. Eine gute Zeugenaussage kann bei unklarer Sachlage ebenfalls Gold wert sein.
4) Schuldeingeständnis: Grundsätzlich sollten Sie niemandem gegenüber vorschnell Ihre Schuld eingestehen. Der Richter könnte ihre Aussage später zu Ihrem Nachteil verwerten und als Schuldindiz verwenden. Darüber hinaus untersagen die meisten Versicherungen ihren Versicherungsnehmern das Eingeständnis von Schuld, so dass Sie im schlimmsten Fall sogar Ihren Versicherungsschutz verlieren könnten.
5) Polizei hinzuziehen: nicht in jedem Fall muss die Polizei gerufen werden. Bei großen Sach- oder Personenschäden ist dies jedoch zu empfehlen. Das gleiche gilt, wenn sich Probleme mit dem Unfallgegner bereits abzeichnen oder der Verdacht besteht, der Unfallgegner könne nicht fahrtüchtig gewesen sein. Die Beweissicherung durch die Polizisten ist dann besonders wichtig. Sie selbst sind gegenüber der Polizei nicht verpflichtet, sich zum Unfallhergang zu äußern. Tun Sie es doch, lassen Sie sich das Unfallprotokoll zeigen und überprüfen Sie es dahingehend, dass nichts aufgeschrieben wurde, was Sie so nicht gesagt haben.
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