Rechtstipps zum Thema Wirtschaft & Wertpapiere

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Widerruf von Autokrediten – Lukrative Ausstiegsmöglichkeit
Durch den erfolgreichen Widerruf ihres Autokredits können sich Verbraucher von ihrem Kaufvertrag lösen, das Auto zurückgeben und ihr Geld zurückerhalten.

Grundsätzlich müssen Banken Verbraucher bei der Kreditvergabe über ihr Widerrufsrecht informieren. Ist dies nicht geschehen, gilt das sog. ewige Widerrufsrecht, d.h. der Kredit kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung nie in Lauf gesetzt wurde.

Bekannt wurde der sog. Widerrufsjoker vor allem im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen. Er sticht aber auch bei Autokrediten und Leasingverträgen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Besonders interessant wird der Widerruf eines Autokredits, wenn die Finanzierung bei der hauseigenen Bank des Autobauers abgeschlossen wurde. Dann liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor, weil die Kreditvergabe untrennbar mit dem Kauf des Autos verbunden ist. Das bedeutet aber auch, dass bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kredit rückabgewickelt wird, sondern auch der Kaufvertrag.

Die Folge ist, dass der Verbraucher den Kredit nicht mehr bedienen muss und seine gezahlten Raten zurückbekommt. Im Gegenzug muss er das Fahrzeug an die Bank zurückgeben, die lediglich die Zinsen behalten darf und ggf. einen Nutzungsersatz verlangen kann. Doch auch dann ergibt sich in vielen Fällen, dass das Auto sehr günstig genutzt werden konnte.

Wurde die Autofinanzierung sogar erst ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, kann es für den Verbraucher noch viel besser kommen. Dann muss er möglicherweise noch nicht einmal den Wertersatz zahlen und hat das Auto quasi gratis genutzt. Möglich macht dies die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Gemäß der Richtlinie ist Wertersatz nur dann zu leisten, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. Und das ist im Falle eines erfolgreichen Widerrufs ja eben nicht geschehen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Voraussetzung für den Widerruf eines Autokredits ist immer, dass der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Vielen Banken sind dabei in der Vergangenheit Fehler unterlaufen, sodass zunächst die Widerrufsbelehrung geprüft und dann entschieden werden sollte, ob der Widerruf möglich ist.

Interessant ist der Widerruf grundsätzlich für alle Fahrzeughalter, die ihr Auto über einen Kredit finanziert haben. Noch interessanter könnte es für diejenigen sein, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind und sich nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen möchten. Dann bietet der erfolgreiche Widerruf die Möglichkeit, sich wieder von dem Fahrzeug zu trennen.
Widerruf von Autokrediten – Lukrative Ausstiegsmöglichkeit
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com

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