Urteile zum Schlagwort Verwaltungsrecht
1. Es fällt nicht in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines von einem Ausländer geltend gemachten Status als nicht unter das deutsche Ausländerrecht fallender Angehöriger eines Truppenmitglieds nach dem NATO-Truppenstatut beziehungsweise den insoweit getroffenen Zusatzvereinbarungen zu entscheiden.2. Der gegebenenfalls durch Vorlage einer ...
1. Die Stellung eines Antrags an die Härtefallkommission des Saarlandes begründet kein rechtliches Vollstreckungshindernis im Verständnis des § 60a Abs. 2 AufenthG.2. Die Ausländerbehörde darf im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung ehemaliger oder aktueller Asylbewerber den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) nur dann berücksichtigen, wenn das ...
1. Der Umstand, dass eine bis auf die Nachbargrenze reichende Garage baulich und funktional mit dem Hauptgebäude, hier einem Wohnhaus, verbunden ist, steht der Annahme des Vorliegens einer abstandsflächenrechtlich privilegierten Grenzgarage nicht entgegen, sofern sich die Einhaltung der baulichen Maßvorgaben und die Beachtung der eingeschränkten Benutzungsmöglichkeiten des landesrechtlichen ...
1. Das G 131 gilt ungeachtet seiner Aufhebung zum 1.10.1994 für vor dem 1.10.1994 geltend gemachte und bisher noch nicht unanfechtbar verbeschiedene Ansprüche fort.2. Zu den Anforderungen an eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel nach § 53 I G 131. Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Das Urteil ...
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.04.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2006 verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2006 Versorgungsbezüge in Höhe des Mindestbelassungsbetrags von 20 vom Hundert (= 286,29 Euro monatlich) gemäß § 53 Abs. 5 Satz 1 BeamtVG zu gewähren. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der ...
1. Auch in beamtenrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Durchführung eines Vorverfahrens entbehrlich, wenn der angefochtene Bescheid noch nicht bestandskräftig ist und es sich als reine Förmelei darstellen würde, den Rechtsschutzsuchenden auf das Widerspruchsverfahren zu verweisen, weil Beklagter und Widerspruchsbehörde identisch sind und der Beklagte sich sachlich auf die Klage ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger unter Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten, die dieser selbst trägt. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem ...
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt es, eine gegenüber einer GmbH verhängte Fahrtenbuchauflage auf die zu deren Fahrzeugpark gehörenden PKW zu beschränken, wenn die zugrundeliegenden Verkehrsverstöße alleine mit dem PKW und nicht mit dem LKW begangen worden sind. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom ...
Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Antrag ist bereits unstatthaft und damit unzulässig, da der angefochtene Einberufungsbescheid vom 08.09.2006 mangels Wahrung der Widerspruchsfrist des § 33 Abs. 1 WPflG bereits bestandskräftig ist und somit auch die hiergegen am 16.02.2007 erhobene Klage unzulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom ...
Auch wenn derzeit nach den strengen Rechtsprechungsmaßstäben eine Extremgefahr für den Irak nicht besteht, scheidet eine Abschiebung nach Bagdad derzeit aus. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23.5.2006 – 2 K 24/06.A – wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien ...
Prozesskostenhilfe wird versagt. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegenüber dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.12.2006, mit welchem ihm unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die ...
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO ist zulässig, aber unbegründet. Der Antragsteller hat keinen ...
1. Das Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten - Gemeinsame Ausländerbehörde (GAB) - ist gemäß § 1 Abs. 2 ASFVO (Verordnung über Zuständigkeiten für Ausländer, Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler und über Aufnahmeverteilung, Verteilung und Unterbringung) für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Betretenserlaubnis gemäß § 11 Abs. 2 ...
Zur Frage der Übernahme von Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und allgemeine Kosten der Seminarorganisation und -verwaltung eines in gewerkschaftlicher Trägerschaft stehenden Bildungs- und Tagungszentrums, insbesondere zur "Mischkalkulation" sachlicher und personeller Generalunkosten einer gewerkschaftlichen Schulungsstätte, die ausschließlich Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 ...
Der Streitwert eines Festsetzungsverfahrens nach Art. 40 VO (EG) Nr. 1782/2003 ist unter Heranziehung der Nr. 24.2 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf 75 Prozent des - streitigen - jahresbezogenen betriebsindividuellen Betrages zu bestimmen. Unter Abänderung der durch Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Januar 2007 - 1 K 91/06 - ...
Begehrt ein Nachbar bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen eine von einem Dritten errichtete bauliche Anlage (hier eine 6,35 m lange und 1,75 m hohe Betonwand) unter Hinweis auf deren mangelnde Standsicherheit, so ist sein Interesse und damit der Streitwert mit dem der Teilziffer 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit entnommenen Betrag von 7.500,- EUR für den ...
1. Bei einer Baueinstellung, die sinnvollerweise nur auf eine kurzfristige, von Suspensiveffekten nicht gehinderte Unterbindung der Bauarbeiten zielen kann, sind an die Begründung des Sofortvollzugs im Hinblick auf den genannten Zweck inhaltlich geringe Anforderungen zu stellen.2. Das verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmtheitserfordernis des § 37 Abs. 1 SVwVfG bezieht sich auf den ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe ...
1. Die israelische Rechtsordnung sieht den Verlust von Eigentum an Grund und Boden bei Aufgabe der israelischen Staatsangehörigkeit nicht vor.2. Die mit der Aufgabe der israelischen Staatsangehörigkeit verbundenen Erschwernisse bei der Ein- und Ausreise nach Israel und in die besetzten Gebiete insbesondere für Personen arabischer Abstammung sowie darauf zurückführende Einschränkungen bei ...
1. Zur Bewertung eines "Nachtrags zum Bauantrag" als neuen Bauantrag2. Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung einer doppelten Gebühr für die nachträgliche Genehmigung eines Bauvorhabens Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22. Juni 2005 - 5 K 86/03 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der ...

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