1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.05.2009 wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Kläger, die ... Erben des am 28.04.1976 verstorbenen Lyrikers Eugen Roth, nehmen die Beklagten, die Landeshauptstadt München und eine Verlagsgesellschaft, wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit einem Zitat der beiden Anfangszeilen des von Eugen Roth geschaffenen Werks „Auf geht's. Eine oktoberfestliche Moritat“ (Anlage SNP 1) in Anspruch. Diese beiden Zeilen lauten:
„Vom Ernst des Lebens halb verschont
Ist der schon, der in München wohnt,“
Die Kläger haben in erster Instanz beantragt:
I. Die Beklagten werden je verurteilt, ab Urteilsrechtskraft die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe des Buches „Typisch München (ISBN 978-3-938832-34-9) ohne Unkenntlichmachung des Textes „Vom Ernst des Lebens halb verschont“ im vorderen Vorsatz und „ist der schon der in München wohnt“ bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen.
II. Die Erstbeklagte wird verurteilt, ab Urteilsrechtskraft die Verbreitung der Flyer „Typisch München!“, „Typically Munich!“, „Typique Munich!“ und „Tipico di Monaco!“ ohne Unkenntlichmachung der Texte: „Vom Ernst des Lebens halb verschont ist der schon der ...
















