Beschluss vom 7. September 2009 Az. 6 SchH 4/08 - OLG Hamburg
Gericht:
OLG Hamburg
Datum:
7. September 2009
Aktenzeichen:
6 SchH 4/08
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
III ZB 75/09 folgend
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Tenor

I. Es wird festgestellt,

1. dass ein Verfahren vor einem Hamburger Schiedsgericht zulässig ist zur Klärung sämtlicher Streitigkeiten der Parteien unter dem „Service and Transport Agreement“, datierend 20. Oktober 2006 und 29. November 2006 zwischen der Antragstellerin zu 9. und der Antragsgegnerin;

insbesondere

2. dass ein Hamburger Schiedsgericht zuständig ist für die Entscheidung über Ansprüche der Antragstellerinnen gegen die Antragsgegnerin im Zusammenhang mit Ladung, die unter dem „Service and Transport Agreement“ im Januar 2007 mit dem MS „MSC Napoli“ transportiert wurde und von dessen Havarie vor der englischen Küste betroffen ist, insbesondere durch Verlust, Beschädigung, Mehrkosten und Belastung mit Berger- und Havarie-grosse-Pfandrechten;

3. dass ein Hamburger Schiedsgericht insoweit auch zuständig ist für die Entscheidung, ob die Parteien des „Service and Transport Agreement“ vereinbart haben, dass die Haftung der Antragsgegnerin auf einen bestimmten Betrag je Kilogramm Rohgewicht oder je Einheit begrenzt ist;

4. dass ein Hamburger Schiedsgericht auch zuständig ist für die Entscheidung, ob die Parteien des „Service and Transport Agreement“ vereinbart haben, dass die Antragsgegnerin unter diesem Vertrag haftet ohne die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung für Seeforderungen in der ...

 
Tatbestand
 
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