Die Angeklagten A und C sind des Betruges in zehn Fällen, jeweils rechtlich zusammentreffend in 986 Fällen der Vollendung und in 196 Fällen des Versuchs, der Angeklagte B der Beihilfe hierzu schuldig.
Es werden verurteilt:
Der Angeklagte A unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 21.8.2008 (34 Ds 32 Js 14597/08 - 398/08) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten,
der Angeklagte C zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie
der Angeklagte B zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten.
Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen.
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)
A. Feststellungen
...
II. Zur Sache
1. Grundsätzlicher Ablauf der Spam-Mail-Kampagnen
Die Angeklagten verschickten an bestimmte Email-Adressen, die sie aus einer Datenbank mit vollständigen Adressensätzen entnahmen, Lock-(Spam-)Mails und veranlassten deren Adressaten dazu, eine bestimmte Internetseite zu öffnen, um anschließend Gebühren in Rechnung zu stellen.
Ausgangspunkt der Spam-Mail-Kampagnen war ...