Urteil vom 17. August 2009 Az. 8 KLs 1/09 - LG Göttingen
Gericht:
LG Göttingen
Datum:
17. August 2009
Aktenzeichen:
8 KLs 1/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
52 Js 32549/07 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Angeklagten A und C sind des Betruges in zehn Fällen, jeweils rechtlich zusammentreffend in 986 Fällen der Vollendung und in 196 Fällen des Versuchs, der Angeklagte B der Beihilfe hierzu schuldig.

Es werden verurteilt:

Der Angeklagte A unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 21.8.2008 (34 Ds 32 Js 14597/08 - 398/08) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten,

der Angeklagte C zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie

der Angeklagte B zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten.

Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen.

 
Tatbestand
 
Gründe

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

A. Feststellungen

...

II. Zur Sache

1. Grundsätzlicher Ablauf der Spam-Mail-Kampagnen

Die Angeklagten verschickten an bestimmte Email-Adressen, die sie aus einer Datenbank mit vollständigen Adressensätzen entnahmen, Lock-(Spam-)Mails und veranlassten deren Adressaten dazu, eine bestimmte Internetseite zu öffnen, um anschließend Gebühren in Rechnung zu stellen.

Ausgangspunkt der Spam-Mail-Kampagnen war ...

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