Urteil vom 10. November 2009 Az. 2 U 191/09 - OLG Braunschweig
Gericht:
OLG Braunschweig
Datum:
10. November 2009
Aktenzeichen:
2 U 191/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
21 O 2244/08 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig - Kammer für Handelssachen - vom 14.05.2009 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger vorprozessual entstandene Anwaltskosten für eine Abmahnung vom 09.08.2008 (Anlage K 3) zu erstatten.

Der Beklagte ist Mitglied des Klägers und hatte im Jahre 2008 die Internet-Domain www.b...-d...-verunsicherten.de für sich registrieren lassen und unter dieser Domain eine Internetseite unterhalten, auf der er sich kritisch mit der Arbeit des Vorstands des Klägers auseinandersetzte. Um auf seine Internetseite aufmerksam zu machen, hat er hierfür mit einer AdWord-Kampagne, wie aus Anlage K 2 ersichtlich, geworben und hierzu als Schlüsselwort den Begriff „B... d... Versicherten" eingegeben.

Mit der Abmahnung hat der Kläger die Verletzung seines Kennzeichen- und Namensrechts gerügt und von dem Beklagten verlangt, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

- 1. die Internetadresse www.b...-d...-verunsicherten.de ohne Zustimmung des Klägers für die Veröffentlichung von Inhalten über die Vereinstätigkeit des Klägers zu verwenden,

- 2. den Begriff „B... d... Versicherten" ohne Zustimmung als Überschrift für eine Werbeanzeige für eine Internetseite zu verwenden ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet