Löschungspflichten aus Onlinearchiven
Ein Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Onlinearchiv besteht grundsätzlich nicht, wenn dort lediglich ein zu einem früheren Zeitpunkt erschienener Artikel zulässigen Inhalts bereitgehalten wird.
Einsender: Rin OLG Beatrix Otterstedt
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 17.08.2009 (Gesch.-Nr.: 7 O 1424/09) wird zurückgewiesen.
Die gemäß §§ 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 569 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO.
Der Senat folgt im Ergebnis den Gründen des angefochtenen Beschlusses, die auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens zutreffend sind. Der Antragsteller hat im Beschwerdeverfahren keine Tatsachen vorgetragen, die zu einer von dem Beschluss des Landgerichts abweichenden Entscheidung Anlass geben, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Antragstellers hat auch unter Berücksichtigung des ...