Beschluss vom 1. Juli 2008 Az. 4 UF 39/08 - OLG Bremen
Gericht:
OLG Bremen
Datum:
1. Juli 2008
Aktenzeichen:
4 UF 39/08
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
76 F 108/08 vorher
Details
Info

Die Frage, wer das Kind vom Kindergarten, Hort oder der Schule abholen und in den Haushalt des betreuenden Elternteils begleiten darf, betrifft eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Sie kann daher von dem rechtmäßig betreuenden Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge allein entschieden werden.

Einsender: ROLG Ursula Schumann

 
Text
 
Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bremen – Blumenthal vom 29. April 2008 (Hauptsacheentscheidung) wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 3.000 festgesetzt.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Kindeseltern, die die elterliche Sorge für die im Haushalt der Mutter lebende Tochter N. gemeinsam ausüben, streiten darum, ob die Kindesmutter allein entscheiden kann, wer das Kind vom Kindergarten und demnächst von der Schule abholen darf oder ob darüber eine gemeinsame Elternentscheidung zustande kommen muss. Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 29.4.2008 festgestellt, dass die Bestimmung der Personen, die N. vom Kindergarten bzw. Hort und ab Beginn des Schuljahres 2008/2009 von der Schule abholen dürfen, eine Angelegenheit des täglichen Lebens gemäß § 1687 Abs.1 S. 2 BGB ist und die Kindesmutter deshalb ...

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