Urteil vom 11. November 2009 Az. 1 U 56/09 - OLG Bremen
Gericht:
OLG Bremen
Datum:
11. November 2009
Aktenzeichen:
1 U 56/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
3 O 58/09 vorher
Details
Info

Beweiswürdigung, fehlende Ausführungen im Urteil zur Glaubwürdigkeit von Zeugen

Das Fehlen jeglicher Ausführungen in den Entscheidungsgründen eines Urteils zu der Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlich vernommenen Zeugen stellt nicht zwingend einen Begründungsmangel dar und macht nicht notwendig die Wiederholung der Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug erforderlich.

Einsender: ROLG Dr. Wolfram Wittkowski

 
Text
 
Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen – 3. Zivilkammer, Einzelrichter – vom 22.07.2009 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt € 9.098,87.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Wegen des erstinstanzlich vorgetragenen Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

Mit ihrer Berufung verfolgt die Klägerin den erstinstanzlich gestellten Klagantrag weiter. Der Berufungsvortrag der Klägerin ergibt sich aus ihrer Berufungsbegründung mit Schriftsatz vom 17.09.2009 (Bl. 164 – 167 d.A.).

Der Beklagte beantragt Zurückweisung der Berufung. Wegen des Vortrags des Beklagten wird auf das Vorbringen in seinem Schriftsatz vom 06.10.2009 (Bl. 171f. ...

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