Beschluss vom 7. Dezember 2009 Az. 1 Ws 556/09 - OLG Celle
Gericht:
OLG Celle
Datum:
7. Dezember 2009
Aktenzeichen:
1 Ws 556/09
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
30 AR 5/09 vorher
Details
Info

Anlässlich des Begehens einer Hehlerei ist regelmäßig nicht mit dem Auffinden von DNA-Spuren zu rechnen.

 
Text
 
Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 27. August 2009 auf Anordnung der Entnahme von Körperzellen des Angeklagten und molekulargenetischer Untersuchungen wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (§ 304 Abs. 4 StPO).

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Die Staatsanwaltschaft Hannover legt dem Angeklagten mit Anklageschrift vom 23. Juli 2009 zur Last, in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2004 51 Straftaten der gewerbsmäßigen Hehlerei begangen zu haben, indem er von dem Zeugen P., einem Beamten des damaligen Informationszentrums Niedersachsen (izn), diverse hochwertige Elektroartikel zu einem Preis von 20 bis 25 % des tatsächlichen Warenwertes ankaufte, und zwar gegen Barzahlung und ohne Rechnung. die Elektroartikel wurden teilweise von dem gesondert Verurteilten P. vom izn mit zu diesem nach Hause genommen und dort an den Angeklagten übergeben. teilweise wurden sie auch direkt an den Angeklagten oder eine von ihm bestimmte Adresse geliefert. insgesamt erhielt der Angeklagte Waren im Wert von 2.777.136,62 €.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover vom ...

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