Urteil vom 16. Juli 2009 Az. I ZR 140/07 (Versandkosten bei Froogle) - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
16. Juli 2009
Aktenzeichen:
I ZR 140/07 (Versandkosten bei Froogle)
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
5 U 10/07 vorher
Details
Info

Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.

 
Text
 
Tenor

Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 5. Zivilsenat, vom 25. Juli 2007 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Das Berufungsgericht hat die Klage für nach §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG i.V. mit § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV sowie §§ 242, 259 BGB, § 9 UWG begründet erachtet und hierzu ausgeführt:

Da die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst gewesen sei, dass sie nach der Auffassung des ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet