Der Angeklagte wird unter Zurückweisung des Antrages auf Einstellung des Verfahrens wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von
15 (fünfzehn) Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der zugelassenen Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften:
§§ 129a Abs. 1 Nrn. 1 und 3, 211, 224 Abs. 1 Nrn. 25, 22, 27 Abs. 1 und 2, 49, 52 StGB.
Gründe :
I.
Der Angeklagte ist marokkanischer Staatsangehöriger. Er wurde am 3.4.74 in Marrakesch geboren, wo er bis 1993 lebte. Sein in gewissem Wohlstand lebender Vater übte den Beruf des medizinisch technischen Assistenten aus. Nachdem der Angeklagte im Sommer 1993 einen dem hiesigen ...
















