Der Angeklagte Mounir El M... wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von
7 (sieben) Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihm und den zugelassenen Nebenklägern erwachsenen notwendigen Auslagen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte die um die Hälfte ermäßigte Gebühr. Die Auslagen der Staatskasse sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten und der zugelassenen Nebenkläger im Revisionsverfahren trägt der Angeklagte zur Hälfte, den Rest trägt die Staatskasse.
Angewendete Vorschriften: § 129 a Abs. 1 Ziff. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 13. November 1998.
I.
Prozessgeschichte
Der Angeklagte war mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Februar 2004 im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden.
Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4. März 2004 ...
















