Beschluss vom 8. Februar 2010 Az. 1 Ws 67/10 - OLG Oldenburg
Gericht:
OLG Oldenburg
Datum:
8. Februar 2010
Aktenzeichen:
1 Ws 67/10
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
12 Ns 12/10 vorher
Details
Info

Es ist keine unzulässige Diskriminierung und kein Verstoß gegen Artikel 21 der Charta der Grundrechte der der Europäischen Union, die erheblichen Strafvollstreckungsvorteile, die sich niederländische Beschuldigte durch eine Ausreise in ihr Heimatland vor einer Verurteilung wegen eines Drogendeliktes sichern können, als den Fluchtanreiz erhöhend zu bewerten.

 
Text
 
Tenor

Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Oldenburg vom 20. Januar 2010, durch der Haftbefehl des Amtsgerichts Wildeshausen vom 3. August 2009 aufrecht erhalten worden ist, wird auf seine Kosten verworfen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Wildeshausen vom 3. August 2009 befindet sich der Angeklagte seit diesem Tage in Untersuchungshaft. In dem Haftbefehl wird dem Angeschuldigten das unerlaubte Einführen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt, strafbar nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Diese Tat soll er dadurch begangen haben, dass er am 2. August 2009 in G... mit einem Personenkraftwagen aus den Niederlanden kommend BruttoGesamtmengen von 5,2 kg Marihuana und 500 g Kokain nach Deutschland einführte. Dringender Tatverdacht wird im Haftbefehl bejaht, weil die Betäubungsmittel bei einer Polizeikontrolle des PKW festgestellt wurden. Der Haftbefehl ist auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt. Der Angeklagte habe mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen und verfüge in Deutschland über keinen festen ...

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