Urteil vom 13. Januar 2010 Az. 24 U 88/09 - KG
Gericht:
KG
Datum:
13. Januar 2010
Aktenzeichen:
24 U 88/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
16 O 8/07 vorher
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Text
 
Tenor

A.

Auf die Berufung des Klägers wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das am 19. Mai 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin – 16 O 8/07 – in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2009 zum selben Aktenzeichen, soweit es die Klageanträge zu I. und II. zurückweist, wie folgt geändert:

I.

Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger Auskunft wie folgt zu erteilen:

1. Wie oft und zu welchen Sendezeiten hat die Beklagte die Folgen der Krimiserie "Der B... von T..." mit den Titeln

"Tod im Internat",

"Amigo Komplott" (Tod im Bad)

"Tod auf Tournee",

"Tod aus dem All",

"Tod in der Brauerei",

"Tod am Altar" und

"Unter Freunden" (Tod im Finanzamt)

in ... und/oder zur Sendergruppe der Beklagten gehörenden Fernsehsendern gesendet bzw. wiederholt?

2. An welche Fernsehsender hat die Beklagte ab wann und in welchem Umfang Lizenzen zur Sendung und/oder Wiederholung der Krimiserie "Der B... von T..." vergeben?

3. Wie oft und zu welchen Sendezeiten wurden die Folgen der Krimiserie "Der B... von T..." mit den Titeln

"Tod im Internat",

"Amigo Komplott" (Tod im Bad)

"Tod auf Tournee",

"Tod aus dem All",

"Tod in der Brauerei",

"Tod am Altar" und

"Unter Freunden" (Tod im Finanzamt)

von Fernsehsendern gemäß Ziffer 2 in Lizenz ...

 
Tatbestand
 
Gründe

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