Urteil vom 16. Februar 2010 Az. 7 U 88/09 - OLG Hamburg
Gericht:
OLG Hamburg
Datum:
16. Februar 2010
Aktenzeichen:
7 U 88/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
325 O 85/09 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 325 O 85/09, vom 31.7.2009 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
Tatbestand
 
Gründe

1. Mit ihrer Berufung wendet sich die Beklagte gegen ein Urteil des Landgerichts, mit dem Ihr verboten worden ist, ein Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 4.9.2008 auf einer von ihr gehosteten Internetseite ungeschwärzt zu verbreiten. Der hiesige Kläger, ein Rechtsanwalt, war auch Kläger jener Klage, die mit dem veröffentlichten Urteil abgewiesen worden war.

Im Einzelnen kann hierzu auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen werden.

Dem Rechtsstreit vorausgegangen war ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den das Landgericht zurückgewiesen hatte, dem das Hanseatische Oberlandesgericht auf die Beschwerde des Klägers jedoch stattgegeben hatte (Beiakte 7 W 144/08).

Die Parteien streiten über die Rechtswidrigkelt der Veröffentlichunq sowie darüber, ob eine Haftung der Beklagten als Webhosting-Anbieterin in Betracht kommt.

Die Beklagte beantragt Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage. Der Kläger beantragt Zurückweisung ...

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