Urteil vom 24. November 2009 Az. 95 C 3258/09 - AG Halle (Saale)
Gericht:
AG Halle (Saale)
Datum:
24. November 2009
Aktenzeichen:
95 C 3258/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 305,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 03.05.2009 zu zahlen, die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt 63% der Kosten des Rechtsstreits, der Beklagte zu 37%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird zugelassen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Klage hat teilweisen Erfolg.

Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von 305,50 € zu (§ 97 UrhG, §§ 683 S. 1, 670 BGB).

Die Klägerin ist aktivlegitimiert. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechten an dem Film „G...“. Das folgt aus der vorgelegten CD des Werkes mit Urhebervermerk.

Der Klägerin steht dem Grunde nach ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch gegen den Beklagten zu.

Mit Schreiben vom 18.04.2008 (Bl. 12-16) mahnte die Klägerin den Beklagten ab und forderte ihn zur Abgabe der Unterlassungserklärung auf. Dieses Schreiben ist dem Beklagten auch zugegangen. Bei Abmahnschreiben dieser Art hat der Absender einer Abmahnung darzulegen, das ...

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